Piercing für Schafe

BERNKASTEL-WITTLICH. Mit Änderung der Viehverkehrs-Verordnung müssen Schafe und Ziegen ab dem 1. April 2003 im Ursprungsbetrieb spätestens sechs Monate nach der Geburt mit einer von der zuständigen Behörde zugeteilten Ohrmarke dauerhaft gekennzeichnet werden.

Auf diese Änderung weist der Fachbereich Veterinärdienst der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hin. Werden die Tiere aus dem Betrieb abgegeben, wenn sie jünger als sechs Monate sind, müssen sie wie bisher spätestens am Tag der Abgabe gekennzeichnet werden. In Rheinland-Pfalz dürfen die Ohrmarken ausschließlich über den Landeskontrollverband Rheinland-Pfalz, Burgenlandstr. 7, 55543 Bad Kreuznach bezogen werden. Die Kennzeichnung mit Ohrtätowierungen durch anerkannte Züchtervereinigungen anstatt mit Ohrmarken ist weiterhin zulässig. Nach wie vor muss von demjenigen, der mehr als drei Mutterschafe oder -ziegen hält, ein Bestandsregister geführt werden. In dieses Register ist die Gesamtzahl der am 1. Januar eines jeden Jahres im Bestand vorhandenen Schafe und Ziegen einzutragen. Alle Zu- und Abgänge an Schafen und Ziegen sind unter Angaben ihrer Ohrmarken- beziehungsweise Tätowierungsnummern einzutragen, wobei zusätzlich im Falle eines Zugangs der Name und die Anschrift des bisherigen Besitzers und das Datum des Zugangs und im Falle eines Abgangs der Name und die Anschrift des Erwerbers und das Datum des Abgangs anzugeben sind. Weitere Auskünfte können beim Fachbereich Veterinärdienst der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich (Telefon 06571/14353) eingeholt werden.

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