Pläne ums ehemalige Kloster St. Paul in der Kritik

Wittlich · Ist das Thema Mehrgenerationenwohnen in Wittlich ein Etikettenschwindel? Die Kreisverwaltung kritisiert Bebauungspläne ums ehemalige Kloster St. Paul.

Pläne ums ehemalige Kloster St. Paul in der Kritik
Foto: Klaus Kimmling

Die Änderung der Planung zur Bebauung eines zwei Hektar großen Grundstücks im Gebiet von St. Paul, das in zwölf Stücke zu Größen von rund 900 bis 1500 Quadratmetern aufgeteilt und verkauft werden soll, sieht die Kreisverwaltung kritisch.

"Der Kern des Modells Mehrgenerationenwohnen" sei "überwiegend aufgegeben" und "ein Bebauungsplan Sondergebiet ist aufgrund der vorgelegten Planung nicht möglich", steht in einer Stellungnahme der Behörde. Darüber wurde im Bauausschuss informiert. Hans-Peter Stolz vom Trierer Büro Stolz und Kintzing, der von Anfang an die Entwicklung des Gebietes mitbetreut, erklärte dazu: "Es sieht schlimmer aus, als es ist." Und weiter: "Bei der städtebaulichen Situation gibt es grundsätzliche Meinungsverschiedenheiten."

Die Kritik des Kreises treffe jedoch nicht. Die Planung sei keineswegs "auf den Kopf" gestellt, ja es gebe sogar mehr Flächen für Gemeinschaftsgärten. Weiterhin habe man einen Bereich "in der Mitte mit 2000 Quadratmetern, mit dem man auch etwas anfangen kann".

Und Hans-Peter Stolz weiter: "Man liest aus den Anregungen, dass ein großes Misstrauen besteht, dass man Gewinnmaximierung betreibt. Aber der einzige Vorteil ist, die Grundstücke lassen sich jetzt besser vermarkten."
Grundsätzliche Festlegungen seien von den aktuellen Änderungen nicht betroffen. Im Gegenteil seien alle ausführlichen Erläuterungen zum Aspekt des Mehrgenerationenwohnens weiterhin unverändert Bestandteil des Verfahrens. So steht auch weiterhin in den Unterlagen: "Die bekannte Art der Nutzung Sondergebiet generationsübergreifendes Wohnen bleibt unverändert."

Nur wird im Sondergebiet drin sein, was im Sondergebiet sozusagen draufsteht? Immerhin fordert die Kreisverwaltung, "die wesentliche Unterscheidung zu einer allgemeinen Wohnnutzung" nachvollziehbar darzulegen. Doch nicht alles ist machbar. "Weder durch Angebotsplanung noch durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan lässt sich allerdings sicherstellen, dass in jeder Wohnanlage tatsächlich drei Generationen vertreten sind", wird dagegen argumentiert.

Auch könne man einem Käufer nicht verbieten, "seine eigene Wohnung zu bewohnen, nur weil er derselben Altersgruppe angehört wie die Bewohner der anderen Wohnungen innerhalb derselben Wohnanlage." Die Planung ist auch Thema in der Stadtratssitzung am Donnerstag, 29. Juni, 18 Uhr in der ehemaligen Synagoge.

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