Polizei testet Gurtmoral

Idar-Oberstein · Die Polizei in Idar-Oberstein hat die Gurtmoral der Verkehrsteilnehmer auf der Mainzer Straße überprüft.

 Nach einem Unfall kann bei Nichtanschnallen das zustehende Schmerzensgeld gegebenenfalls von der Haftpflichtversicherung des Verursachers gekürzt werden.

Nach einem Unfall kann bei Nichtanschnallen das zustehende Schmerzensgeld gegebenenfalls von der Haftpflichtversicherung des Verursachers gekürzt werden.

Foto: Huk-Coburg

Obwohl die gesetzliche Anschnallpflicht bereits 1976 eingeführt wurde, müssen bei Verkehrskontrollen immer noch Fahrzeugführer und Insassen ohne vorgeschriebenen Sicherheitsgurt beanstandet werden. Bei der durchgeführten Verkehrskontrolle musste die Polizei gleich 24 gebührenpflichte Verwarnungen aussprechen.

Weiterhin war ein Kind ohne vorgeschriebenes Rückhaltesystem transportiert worden. Den Vater erwartet hier ein Bußgeldverfahren und Punkte in Flensburg.

Zweimal wurde die Nutzung eines Handys während der Fahrt beanstandet. Auch hier wurden Bußgeldverfahren eingeleitet.

Die Polizei kündigt weitere Kontrollen an und verweist auf die dramatischen körperlichen Folgen auch bei nicht selbst verschuldeten Unfällen.

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