Prämie für Mutterkuh

BERNKASTEL-WITTLICH. Anträge auf Gewährung einer Mutterkuhprämie können bis zum 15. Mai für das Kalenderjahr 2003 wieder gestellt werden. Die Anträge müssen bis zum Termin bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als zuständige Behörde eingegangen sein.

Den Mutterkuhhaltern (Erzeugern) mit Prämienansprüchen werden die Antragsvordrucke 2003 mit der Post zugesandt. Erzeuger, die bis zum 10. Aprilkeinen Antrag auf diesem Wege erhalten haben, werden gebeten, sich umgehend mit der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Telefon 06571/14-418) in Verbindung zu setzen, damit ihnen die Antragsunterlagen kurzfristig zugesandt werden können. Für bestimmte Härtefälle und für Neugründungen von Betrieben können darüber hinaus bis zum 15. Mai diesen Jahres Anträge auf Zuteilung von Prämienansprüchen aus der nationalen Reserve für Mutterkuhhalter zur Nutzung im Kalenderjahr 2004 gestellt werden. Entsprechende Antragsformulare sind ebenfalls bei der Kreisverwaltung erhältlich.

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