Pro-Kopf-Prämie und andere Offerten

Wenn sich die Verbandsgemeinde (VG) Neumagen-Dhron freiwillig mit einer anderen Kommune zusammenschließt, gibt es Bares. Das zeigt das Beispiel aus dem Raum Cochem.

Neumagen-Dhron. Es sind finanzielle Zwänge, die dazu führen, dass die Verbandsgemeinde Neumagen-Dhron sich nach einem kommunalen Partner umschauen muss (der TV berichtete). Und es sind finanzielle Offerten, die dazu führen, dass die VG bei dieser Suche selbst die Zügel in der Hand haben will.

Da lockt zum einen eine sogenannte Pro-Kopf-Prämie. Das Land überweist derzeit der kleineren von zwei sich zusammenschließenden Kommunen 150 Euro pro Bürger. Für die VG Neumagen-Dhron wären dies bei etwas mehr als 6000 Einwohnern mehr als 900 000 Euro. So viel Geld wird es aber nicht werden, weil Bürgermeisterin Christiane Horsch eine Fusion erst für 2013 avisiert. Und bis dahin werde die Prämie sinken, erläutert Eric Schaefer, Pressesprecher im rheinland-pfälzischen Innenministerium.

In Mainz sieht man mit Freude, dass sich die VG Neumagen-Dhron mit der anstehenden Kommunal- und Verwaltungsreform beschäftigt, bevor aus Freiwilligkeit Zwang wird. "Wir begrüßen das sehr", betont Schaefer.

Und diese Freiwilligkeit lässt sich das Land neben der Pro-Kopf-Prämie etwas kosten. Nach Schaefers Auskunft werden Projekte, die der Verbesserung der Infrastruktur dienen, großzügig gefördert.

Ein Beispiel dafür sind die Verbandsgemeinde Cochem-Land und die Stadt Cochem, die sich im Oktober 2008 für einen Zusammenschluss ausgesprochen haben. Die VG bekommt dafür eine Prämie von knapp 783 000 Euro. Der Gesetzentwurf sagt weiter aus, dass das Land der VG Rückerstattungsansprüche für Landesdarlehen in der Abwasserbeseitigung in Höhe von einer Million Euro erlässt. Umgekehrt werden mittel- bis langfristig bei Personal- und Sachkosten Einsparungen von jährlich 750 000 Euro erwartet. So weit ist man in Neumagen-Dhron noch nicht, weder bei den Zuwendungen noch bei den Einsparungen. Bürgermeisterin Horsch hat aber bereits deutlich gemacht, dass die Zuwendungen deutlich über die Zahlung einer Pro-Kopf-Prämie hinausgehen müssen (der TV berichtete).

Bei der Kommunalwahl im Jahr 2014 soll die Kommunal- und Gebietsreform ihren Niederschlag in neuen Zuschnitten und neuen Verantwortungen finden. Deshalb, so Eric Schaefer, müssen die Änderungen spätestens 2013 über die Bühne gehen.

Die Reform bringt noch weitere Aspekte mit sich. So hat das Land vier Anträge auf Verleihung der Stadtrechte mit Hinweis auf die Reform auf Eis gelegt. Betroffen sind Ulmen (Eifel), Emmelshausen und Rheinböllen (beide Hunsrück) sowie Wörrstadt (Rheinhessen). Offenbar befürchtet das Innenmninisterium, dass sich die Gemeinden mit der Verleihung der Stadtrechte eine stärkere Position im Hinblick auf die Kommunal- und Verwaltungsreform erhoffen.

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