Problem Lösemittel

TRIER. (red) Wer Lösemittel oder Lösemittelgemische in seinem Betrieb bei bestimmten Tätigkeiten einsetzt und dabei einen festge-legten Schwellenwert für den Lösemittelverbrauch überschreitet, hatte dies bis spätestens 25. August bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord), Regionalstelle Gewerbeaufsicht, Ostallee 31, 54290 Trier, anzeigen müssen.

Die Anzahl der bisher eingereichten Anzeigen macht deutlich, dass viele Betriebe ihrer Anzeigeverpflichtung bisher nicht nachkamen. Daher weist die Regionalstelle Gewerbeaufsicht Trier die Betriebe in den Kreisgebieten Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich, Daun, Bitburg-Prüm und der Stadt Trier auf die Anzeigeverpflichtung hin. Die Nichtbeachtung der Anzeigeverpflichtung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Weitere Informationen und Formulare für die Anzeige sind bei der SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, Ostallee 31, 54290 Trier, Telefon 0651/ 94810, Telefax 0651/ 9481200, erhältlich.

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