Arbeitsplätze bleiben erhalten Sanierung von Procontur abgeschlossen

Wittlich · Das Unternehmen Procontur Individuelle Feinblech- und Kunststoffprodukte GmbH aus Wittlich hat seinen Restrukturierungskurs erfolgreich abgeschlossen. Alle Arbeitsplätze bleiben erhalten.

 Die Sanierung ist abgeschlossen. Das Wittlicher Unternehmen Procontur verfügt über deutlich mehr Liquidität als zu Beginn der Krise. TV-Symbolfoto: Klaus Kimmling

Die Sanierung ist abgeschlossen. Das Wittlicher Unternehmen Procontur verfügt über deutlich mehr Liquidität als zu Beginn der Krise. TV-Symbolfoto: Klaus Kimmling

Foto: Klaus Kimmling

Das teilt die Kanzlei Kanzlei Buchalik Brömmekamp aus Düsseldorf in einer Pressemitteilung mit. Das Unternehmen, das aktuell 70 Mitarbeiter beschäftigt, hatte im November 2019 beim Amtsgericht Wittlich ein Schutzschirmverfahren beantragt.

Procontur konstruiert, produziert und vertreibt Gehäusetechnik aus Feinblech und Kunststoff für elektrotechnische Geräte. Das Unternehmen beliefert Kunden aus den Branchen Elektrotechnik, Bau, Medizintechnik sowie Anlagen- und Maschinenbau. Hintergrund für die Krise sei ein unerwartet starker Auftragsrückgang in den drei Kernbranchen Elektrotechnik, Bau- und Medizintechnik gewesen. Die Procontur habe in den letzten Monaten im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens zusammen mit der Kanzlei Buchalik Brömmekamp aus Düsseldorf einen Restrukturierungsplan erarbeitet, den die Gläubiger einstimmig angenommen haben. Das Verfahren sei damit beendet, die Procontur von Altlasten befreit und mit deutlich mehr Liquidität ausgestattet als dies noch zu Beginn des Verfahrens der Fall war. Auch die Eigenkapitalquote habe  erheblich gesteigert werden können. Das Unternehmen konnte in der Krise sogar zwei neue Großkunden gewinnen.„Das Schutzschirmverfahren hat uns die Möglichkeit gegeben, selbstbestimmt auf die starken Veränderungen zu reagieren. Durch die positiven Ergebnisse des Verfahrens konnten wir die Auswirkungen der Corona-Krise sehr gut meistern“, sagt Jens Pohlmann, Geschäftsführer des Unternehmens.

Seit 2012 lässt der Gesetzgeber ein neues Sanierungsverfahren, das sogenannte Schutzschirmverfahren, zu. Das schuldnerische Unternehmen hat bis zu drei Monate Zeit, unter einem gesetzlichen Schutzschirm und unter Aufsicht einesvorläufigen Sachwalters einen Sanierungsplan zu erstellen, der anschließend mit den Gläubigern umgesetzt werden kann. Gleichzeitig wird der Schuldner durch den Schutzschirm für diesen begrenzten Zeitraum dem unmittelbaren Zugriff seiner Gläubiger entzogen.

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