Drogenhandel Fehlende Zeugen, holpriger Start

Trier/Morbach · Ein Hunsrücker muss sich vor dem Landgericht verantworten, weil er an Minderjährige Drogen verkauft haben soll. Der 45-Jährige äußert sich zu den Vorwürfen nicht.

 Symbolbild.

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Foto: dpa/Volker Hartmann

Ein Mann aus dem Hunsrück ist angeklagt, weil er von März bis Ende 2014 in insgesamt 21 Fällen Drogen verkauft haben soll. Der erste Prozesstag der Verhandlung vor dem Landgericht Trier  begann am Montag holprig.

Die Anklage Die Staatsanwaltschaft Trier wirft dem Mann aus der Einheitsgemeinde Morbach vor, von März bis Ende 2014 mehrfach an  Minderjährige jeweils mindestens fünf  Gramm Amphetamin verkauft zu haben. Zudem soll der 45-Jährige Ende 2014 ein fünf mal zehn Zentimeter großes Tütchen mit Marihuana an einen der beiden Jugendlichen verkauft haben. Gegen die mutmaßlichen Abnehmer der Drogen läuft ebenfalls ein Verfahren. Der 45-Jährige ist laut Anklageschrift bereits einschlägig strafrechtlich in Erscheinung getreten.

Die Aussage des Angeklagten Zu den Vorwürfen, die ihm zur Last gelegt werden, äußerte sich der Mann nicht – auch nicht, als der vorsitzende Richter der Dritten Großen Strafkammer, Armin Hardt, ihm im Falle eines Geständnisses eine mildere Strafe in Aussicht stellte. Zu seinem Lebenslauf machte der Hunsrücker hingegen Angaben. Demnach ist er schon früh straffällig geworden, hat in seiner Jugend Diebstähle begangen, wofür er auch ins Gefängnis kam. Später habe er gemeinsam mit seiner damaligen Frau Drogen konsumiert, ist aber nach eigener Aussage schon seit mehreren Jahren clean. Derzeit lebt er gemeinsam mit seiner Tochter im Hunsrück und hat eine Festanstellung als Maschinenführer.

Die Zeugenaussagen Da ein Zeuge angab, wegen einer Krankheit am gestrigen Montag nicht vor Gericht erscheinen und aussagen zu können, und weitere Zeugen, darunter der Hauptbelastungszeuge, unentschuldigt fehlten, lief der erste Verhandlungstag etwas schleppend an. Zwei weitere Zeugen gaben schließlich an, den Angeklagten zu kennen, jedoch keine Drogen bei ihm gekauft zu haben. Zudem sagten sie aus,  gelegentlich Marihuana, nicht aber Amphetamine (siehe Info) konsumiert zu haben. Zwar habe es im Ort immer wieder Gerüchte gegeben, dass der Angeklagte Drogen verkaufe, selbst gesehen haben will es aber  keiner der beiden Zeugen, geschweige denn, Drogen bei dem Mann selbst gekauft zu haben.

Zwei Polizistinnen sagten aus, bei einer Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten und seiner Freundin mehrere Drogen und Gegenstände gefunden zu haben, die auf einen Konsum von Betäubungsmitteln hindeuten. Die Lebensgefährtin des Mannes gab jedoch an, dass ausschließlich sie alleine Drogen konsumiere und ihr Partner nicht.

Der Prozess wird am morgigen Mittwoch, 17. Januar, 9 Uhr, mit dem zweiten und vielleicht letzten Verhandlungstag fortgesetzt. In der Verhandlung, die öffentlich ist, sollen unter anderem weitere Zeugen gehört werden.

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