Justiz Prozess in Bernkastel-Kues - Bewährungsstrafe und Suchtberatung für 33-Jährigen

Bernkastel-Kues · Ein 33-Jähriger hat Drogen an Minderjährige abgegeben. Er kommt aber mit einer Bewährungsstrafe davon. Der erste Weg nach dem Urteil vor dem Amtsgericht Bernkastel-Kues führte ihn zur Suchtberatung.

 Der Angeklagte hat eine Bewährungsstrafe bekommen.

Der Angeklagte hat eine Bewährungsstrafe bekommen.

Foto: dpa/Uli Deck

Es geht nicht um eine große Menge an Betäubungsmitteln und auch nicht um harte Drogen wie Opium oder Kokain. Trotzdem hat der Prozess vor dem Amtsgericht Bernkastel-Kues eine besondere Dimension. Denn der 33 Jahre alte Angeklagte muss sich wegen der Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige vor Richter Stefan Rählmann und seinen beiden Schöffen verantworten. Laut Anklage von Staatsanwalt Christian Schmidt tat er dies auch noch zu einem Zeitpunkt, als er unter Bewährung stand.

Der Mann ist weitgehend geständig. Allerdings habe er nie Cannabis oder oder andere Mittel an Minderjährige verkauft. Als der Zeuge, ein damals 17-Jähriger, das bestätigt, ist ein zentraler Anklagepunkt vom Tisch.

Der junge Man gehörte allerdings zu einem Kreis von Leuten, die mehrfach Betäubungsmittel konsumierten — der Angeklagte reichte die Joints aber offenbar herum ohne dafür Geld zu nehmen. Er habe damals nicht darüber nachgedacht , dass auch ein Minderjähriger zu diesem Kreis gehörte, sagt der Angeklagte gleich zu Beginn der Verhandlung.

Er zeigt sich reumütig: „Ich weiß jetzt, was auf mich zukommt.“ Er wisse, dass er ein Problem mit Drogen habe, glaube aber nicht abhängig zu sein.

Staatsanwalt und Richter machen kurzen Prozess. Der geht aber für den Angeklagten besser aus, als er wahrscheinlich selbst geglaubt hat. „Ich bin ihnen heute wohlgesonnen“, sagt Staatsanwalt Schmidt. Das liege unter anderem daran, dass der Angeklagte geständig sei und es sich nicht um harte Drogen handele.

„Wäre ich ihnen nicht wohlgesonnen, wäre es schwer unter zwei Jahre zu kommen“, sagt er und fordert eine Bewährungsstrafe von einem Jahr. Pflichtverteidiger Ernst-Hermann Zimmer argumentiert genauso wie der Staatsanwalt — auch beim Strafmaß.

Der Angeklagte stand bereits wegen Diebstahls und Wohnungseinbruch vor Gericht, ist verurteilt worden und hat auch schon im Gefängnis gesessen. Er sei mit der Situation überfordert gewesen und habe sich auch zeitweise nicht bei seinem Bewährungshelfer gemeldet. Zeitweise sei er auch obdachlos gewesen. Er habe sich aber von der Drogenszene gelöst, wolle nun den „geraden Weg gehen“ und sei auch zu einer stationären Therapie bereit.

Sein Bewährungshelfer, Diplom-Sozialarbeiter Rainer Görgen, attestiert ihm eine Personlichkeitsstörung. „Ich bin auch sicher, dass er süchtig ist. Aber er steht zu den Vorwürfen und ist ehrlich“, sagt er. Sein Schützling habe Sachen angefangen aber nicht weitergemacht. „Er muss grundsätzlich etwas verändern, sonst geht es nicht.“ Er sehe aber, dass der Angeklagte dazu bereit sei.

Dazu gehöre aber unbedingt eine stationäre Therapie. Auch gemeinnützige Arbeit tue solange gut bis er die Therapie beginn beziehungsweise eine Arbeit beginne. Immerhin habe der Mann einen Realschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung.

Richter Rählmann und seine Schöffen schließen sich der Einschätzung von Staatsanwalt, Verteidiger und Bewährungshelfer an, wenn auch mit „leichten bis schweren Bauschmerzen“. Das Urteil beinhaltet ein Jahr Freiheitsstrafe (mit Bewährung), eine stationäre Suchttherapie, regelmäßiges Drogenscreening (Urinprobe) und gemeinnützige Arbeit. „Ich bin dankbar, wenn ich Hilfe bekomme“, sagt der Angeklagte. Sein erster Weg nach der Verhandlung führt ihn dann auch zur Suchtberatung.

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