Prozess um Kindesmissbrauch ausgesetzt

Trier/Bernkastel-Wittlich · Die Verhandlung um einen 23-Jährigen, der 2010 mit einem damals 13-jährigen Mädchen aus dem Kreis Bernkastel-Wittlich geschlafen haben soll, wurde ausgesetzt. Das Landgericht Trier begründete die Entscheidung mit dem Schutz des mutmaßlichen Opfers. Das Verfahren soll Ende November neu beginnen.

"Wir machen das ungern, aber hier ist eine Aussetzung geboten", sagte der Vorsitzende Richter Albrecht Keimburg gestern im Landgericht Trier. Am zweiten Verhandlungstag um einen 23-jährigen Mann, der 2010 mit einem damals 13-jährigen Mädchen geschlafen haben soll, hatte der Verteidiger des Angeklagten ein psychologisches Gutachten des mutmaßlichen Opfers gefordert.

Das Mädchen aus dem Kreis Bernkastel-Wittlich hatte ausgesagt, der Angeklagte habe mindestens 25 Mal mit ihr geschlafen - die Staatsanwaltschaft ging ursprünglich von drei Fällen aus. Außerdem sei der Jugendkammer vorher nicht bekannt gewesen, dass das Mädchen stationäre Aufenthalte in Psychiatrien hinter sich hat, fuhr Keimburg fort. "Daher müssen wir der Forderung nach einem Gutachten nachgehen. Das Mädchen soll aber nur noch einmal vor Gericht aussagen müssen. Das geht nur, wenn wir jetzt einen Schnitt machen."

Der Verteidiger stellte weitere Beweisanträge, denen das Gericht entsprach. Das Mädchen soll auch körperlich untersucht werden. Zudem will der Angeklagte per Gutachten beweisen, dass er unter einer Latexallergie leide - laut Aussage des Mädchens soll er beim Geschlechtsverkehr anfangs ein Kondom getragen haben. Der Hinweis des Richters, dass es latexfreie Kondome zu kaufen gibt, stimmte den Angeklagten nicht um.

Das Verfahren soll spätestens Ende November neu beginnen. In der Zwischenzeit werden die Gutachten erstellt. (alo)

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