Prozess: Vergewaltigung vor sechs Jahren

Nach einem Streit soll ein heute 46-Jähriger seine damalige Partnerin in Landscheid-Niederkail vergewaltigt haben. Die ihm vorgeworfene Tat liegt laut Anklage sechs Jahre zurück. Vor dem Landgericht Trier wird sie am Dienstag, 15. Februar, verhandelt.

Landscheid-Niederkail/Trier. Was geschah im Februar 2005 in Landscheid-Niederkail? Das hat die dritte Große Strafkammer in Trier ab kommenden Dienstag zu klären.

Angeklagt ist ein 46-jähriger Maler und Lackierer aus dem Saarland. Ihm werden Vergewaltigung und sexuelle Nötigung vorgeworfen, denn er soll vor sechs Jahren seine damalige Lebensgefährtin in der Wohnung einer Bekannten in Landscheid-Niederkail nach einem Streit zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben.

Angeklagter sitzt in Untersuchungshaft



Zwar sei es nach dem Streit "zum einvernehmlichen Austausch von Zärtlichkeiten gekommen". So stellt sich der Sachverhalt aus Sicht des Landgerichts dar. Dann aber habe der Mann die körperlich unterlegene Frau gegen deren deutliches Nein zum Sex gezwungen. Danach habe er ihr mitgeteilt, sie habe es wegen des Streits nicht anders verdient.

Seit Juni 2010 sitzt der Angeklagte deswegen in Untersuchungshaft. Er bestreitet die Vorwürfe. Er gibt an, seine frühere Lebensgefährtin beschuldige ihn nunmehr, da sie die Trennung von ihm nicht akzeptiert habe. Angezeigt hat sie ihn damals nicht.

Strafverfahren von Amts wegen eingeleitet



Kurios: Das aktuelle Verfahren gegen den 46-Jährigen kam erst dadurch in Gang, dass er selbst seine Ex-Partnerin wegen übler Nachrede angezeigt hatte. Im Zuge der Ermittlungen erzählte daraufhin die Schwester der Frau von der zurückliegenden und nun vor Gericht angeklagten Vergewaltigung. Von dem Zwang zum Geschlechtsverkehr habe das mutmaßliche Opfer ihrer Schwester Ende 2006/Anfang 2007 berichtet. Als dies nun offiziell wurde, führte das von Amts wegen zum Strafverfahren gegen den Mann (siehe Extra).

Die ehemalige Lebensgefährtin selbst habe damals keine Anzeige erstattet, weil sie mit dem Mann zusammenbleiben und die Beziehung fortsetzen wollte, heißt es.

Die Verhandlung vor der dritten Großen Strafkammer des Landgerichts Trier ist am Dienstag, 15. Februar, 9 Uhr.

Vergewaltigung:

Extra Vergewaltigung: Wann eine Vergewaltigung verjährt ist, hängt von der erwarteten Freiheitsstrafe ab, die wiederum von der Schwere der Tat abhängt. So gilt beispielsweise eine Verjährungsfrist von fünf Jahren bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind. Wenn innerhalb dieser fünf Jahre die Strafverfolgungsbehörden bestimmte Ermittlungen einleiten, etwa, den Beschuldigten vernehmen, ist die Verjährungsfrist unterbrochen und beginnt von Neuem. Dass das Verfahren von Amts wegen eingeleitet wird, ist die Regel. Denn grundsätzlich werden Straftaten wegen des staatlichen Strafmonopols ohne Rücksicht auf den Willen des Verletzten von Amts wegen verfolgt. Dabei geht es um sogenannte Offizialdelikte. Außerdem gibt es sogenannte Antragsdelikte, die nur auf Strafantrag eines Verletzten oder eines sonstigen Antragsberechtigten verfolgt werden. Dazu gehören beispielsweise Beleidigung, einfacher Hausfriedensbruch oder die Verletzung des Briefgeheimnisses. Beim Offizialdelikt Vergewaltigung/sexueller Nötigung kennen sich in den meisten Fällen Täter und Opfer schon vorher, es handelt sich um eine sogenannte Beziehungstat. Bis 1997 war die Vergewaltigung in einer Ehe nicht strafbar. Die Mehrzahl der der Vergewaltigung Verdächtigten ist männlich. (sos)

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