Gerichtsurteil Nach Drogenhandel in Wittlich: Mit vollen Geständnissen eher milde Haftstrafen erwirkt

Trier/Wittlich · Drei Jahre und drei Monate sowie zwei Jahre und fünf Monate Freiheitsstrafe für angeklagte 22 und 23 Jahre alte Brüder.

Prozess wegen Drogenhandels gegen Wittlicher Brüder: Urteilsverkündung
Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Zum „kurzen Prozess“ geriet ein Verfahren gegen zwei junge Drogenhändler, das die Vierte Große Jugendkammer zunächst auf sechs Verhandlungstage angesetzt hatte. Vorläufiger Schluss sollte erst am 27. Januar sein, doch schon der  zweite Verhandlungstag endete mit den verhältnismäßig milden Urteilen gegen die  beiden Brüder, die zuletzt im Raum Wittlich gelebt hatten.  SM (22) erhielt drei Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe, GM (23) zwei Jahre und fünf Monate.

Bereits seit Juli 2021 hatten sich die Angeklagten wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft befunden. 

Sichere Einnahmequelle  Beide waren vom  1. November 2017 bis 14. Juli 2021 im illegalen Wittlicher Drogengeschäft aktiv und hatten sich  damit  eine sichere Einnahmequelle verschafft. Die sei  laut Staatsanwalt Stefan Buch „von einiger Dauer und einigem Mengenumfang gewesen“ und die Angeklagten hätten sich damit ihren Lebensunterhalt und den eigenen Drogenkonsum finanziert. Bei dem gehandelten „Stoff“ hatte  es sich im Wesentlichen um Marihuana gehandelt. Angeklagt waren die Brüder vor der Jugendkammer, weil sie zur Tatzeit 2021 noch als Heranwachsende eingestuft werden konnten. Nach den  Ermittlungsergebnissen hatte  der Angeklagte SM insgesamt 17 400 Euro mit seinem Cannabishandel zusammengetragen. Bei GM waren  es immerhin noch rund 5700 Euro. Da sie selbst erhebliche Drogenprobleme hatten, finanzierten sie mit den Einnahmen auch ihren eigenen Bedarf. Zu den Drogenvorwürfen kamen noch  Verkehrsstraftaten hinzu. So soll der Angeklagte SM in drei Fällen ein Kraftfahrzeug ohne Fahrerlaubnis geführt haben. Dasselbe habe sich der Angeklagte GM in zwei Fällen zuschulden kommen lassen. Er betrieb 2015 einen Schrotthandel, verlor damals aber wegen Drogenkonsums seine Fahrerlaubnis.

Schon am ersten Verhandlungstag hatten die Verteidiger Otmar Schaffarczyc (Trier) und Rüdiger Knodel (Düren) ein Rechtsgespräch zur Verfahrensverkürzung angeregt. Staatsanwalt Buch und die Kammer unter dem Vorsitzenden Richter Marcel Heinemann waren einverstanden (wir berichteten). Das Ergebnis des Rechtsgesprächs: Für den Fall eines vollen Geständnisses wurde dem Angeklagten SM eine Haftstrafe von nicht weniger als drei Jahren und nicht mehr als drei Jahren und sechs Monaten zugesichert. Für GM lag die zugesicherte Spanne zwischen zwei Jahren und drei Monaten und zwei Jahren und neun Monaten. Dann ging es schnell: Die vollen Geständnisse der Brüder kamen sofort und ohne wenn oder aber. Beide erklärten, wieder in ein geregeltes Arbeitsleben zurückkehren zu wollen. Sie seien dazu  auch zu einer  Therapie bereit. Staatsanwalt Buch sah in seinem Schlusswort drei maßgeblich Faktoren, die für einen minderschweren Fall sprächen: die vollen Geständnisse, die eigenen Drogenprobleme der Angeklagten und die Tatsache, dass sie im Wesentlichen nur mit sogenannten weichen Drogen (Marihuana/Haschisch) gehandelt hatten. Für SM  beantragte Buch drei Jahre und drei Monate Haft, für GM zwei Jahre und fünf Monate.

Haftantritt zunächst ausgesetzt Außerdem sah der Staatsanwalt angesichts der Anträge bei den Angeklagten keine Fluchtgefahr mehr und schlug vor, die Haftbefehle außer Vollzug zu setzen und den Antritt der Strafhaft zunächst auszusetzen, damit beide Gelegenheit hätten, ihre Therapieverfahren vorzubereiten. Besonders dieser Vorschlag löste zwei Tage vor Weihnachten bei den Familienangehörigen im Zuhörerraum freudige Reaktionen aus. Dem hatten die  Verteidiger  Schaffarczyc und Knodel nicht mehr viel hinzuzufügen. Beide verzichteten auf eigene Anträge. Und so legte die Kammer ihren Urteilen noch zwei „Weihnachtsplätzchen“ bei, indem sie die Haftbefehle außer Vollzug setzte. Auf freiem Fuß verließen die Brüder zusammen mit ihren Angehörigen das Landgericht.

Erklärungen konnten wegen der verfahrensverkürzenden Absprache noch keine abgegeben werden.

Vermutlich werden die Urteile in zwei Wochen rechtskräftig.

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