Prozess zu Mahnmal gegen Behördenwillkür vertagt

Wenigerath · Es ist ein skurriler Streit, den der Bad Kreuznacher Besitzer der unter Denkmalschutz stehenden Mühle bei Wenigerath mit der Kreisverwaltung ausficht (der TV berichtete). In dem Verfahren geht es darum, dass der Rentner anstelle des Gebäudes allein das vier Meter hohe Mühlenwerk aufstellen will.


Er beruft sich dabei auf die Freiheit der Kunst und will mit dem Mahnmal dagegen protestieren, dass die Behörde ihn dabei behindert habe, die an der Hunsrückhöhenstraße gelegene Mühle zu einem Wochenendhaus mit Stromversorgung umzubauen. Die für heute angesetzte Verhandlung wurde laut Verwaltungsgericht in Trier auf den 17. August verlegt. Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, gegen die der Mühlenbesitzer geklagt hat, hat es untersagt, das Gebäude abzureißen - auch wenn dafür ein Kunstwerk errichtet werden solle. Das Gebäude stehe unter Schutz, heißt es. Der Rentner hat bereits zwei Klagen pro Abriss bis zum Oberverwaltungsgericht ausgefochten. Beide Klagen waren abgewiesen worden. mai