Prozess zu Mahnmal gegen Behördenwillkür vertagt

Wenigerath · Die für heute angesetzte Gerichtsverhandlung zu einem Mahnmal gegen Behördenwillkür in Wenigerath wurde laut Verwaltungsgericht in Trier auf den 17. August verlegt. In dem Verfahren geht es darum, dass der Rentner anstelle des Gebäudes allein das vier Meter hohe Mühlenwerk aufstellen will.

Prozess zu Mahnmal gegen Behördenwillkür vertagt
Foto: Cheryl Cadamuro

Er beruft sich dabei auf die Freiheit der Kunst und will mit dem Mahnmal dagegen protestieren, dass die Behörde ihn dabei behindert habe, die an der Hunsrückhöhenstraße gelegene Mühle zu einem Wochenendhaus mit Stromversorgung umzubauen. Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, gegen die der Mühlenbesitzer geklagt hat, hat es untersagt, das Gebäude abzureißen - auch wenn dafür ein Kunstwerk errichtet werden solle. Das Gebäude stehe unter Schutz, heißt es. Der Rentner hat bereits zwei Klagen pro Abriss bis zum Oberverwaltungsgericht ausgefochten. Beide Klagen waren abgewiesen worden. mai

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