Qualifizierter "Feuerlöscher"

In der Feuerwache Wittlich ist heute, Freitag, ab 19 Uhr große Versammlung. Dann sind die Feuerwehrangehörigen der Stadt Wittlich aufgerufen, ihren neuen Wehrleiter zu wählen. Es ist ein Ehrenamt mit viel Verantwortung.

 Mit brenzligen Situationen sollte sich der neue Wittlicher Wehrleiter auskennen.TV-Foto: Klaus Kimmling

Mit brenzligen Situationen sollte sich der neue Wittlicher Wehrleiter auskennen.TV-Foto: Klaus Kimmling

Wittlich. "Eine Führungskraft, die mit dem notwendigen Abstand die wichtigen und notwendigen Zukunftsentscheidungen unter Beteiligung seiner Führungskräfte und der Mannschaft trifft", so beschrieb Bürgermeister Ralf Bußmer anlässlich des überraschenden Rücktritts von Dietmar Willmroth als Wehrleiter im März, dessen Eigenschaften, mit denen er ein "komplett neues Führungsteam in kurzer Zeit stabilisiert und auf Erfolgskurs zurückgebracht" habe. Zuvor war Peter Kohlei sieben Jahre in diesem Amt. Er hatte 2005 ebenfalls um Entpflichtung gebeten.Am Freitag soll sich die Wittlicher Feuerwehr nun für einen neuen "Kopf" entscheiden, der die verantwortungsvolle Aufgabe bei der Freiwilligen Feuerwehr Wittlich übernimmt, die bis dato Uwe Weyer unterstützt von Peter Berens kommissarisch übernommen haben. Das Vorschlagsrecht für einen neuen Wehrleiter haben die Feuerwehrangehörigen. Da die Feuerwehr als gemeindliche Einrichtung dem Bürgermeister untersteht, bestellt er nach der Wahl die zukünftige Leitung, womit auch die Ernennung zum Ehrenbeamten auf Zeit verbunden ist.

Vorraussetzung für das Amt ist unter anderem laut Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG), dass man mindestens einen Führungslehrgang an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule absolviert hat. Und laut Feuerwehrverordnung soll man für die angestrebte Führungsposition breits die darunterliegende Dienstgradstufe erreicht haben. Man sollte die Ausbildung zum Zugführer haben.

Neuwahl nach zehn Jahren

Notwendige Zusatzqualifikationen kann man anschließend noch erwerben. Dafür gibt es eine Übergangsfrist von zwei Jahren. Darunter fällt auch eine Ausbildung "Führer von Führungsgruppen und Verbänden". (Zur Erläuterung: verschiedene Löschzüge bilden einen Verband.)

Für das Ehrenamt gibt es dann eine Aufwandsentschädigung, die in der jeweiligen Satzung - hier der Stadt Wittlich - festgelegt wird.

Neu festgelegt wurde vor zwei Jahren im LBKG auch, dass ein Wehrleiter nicht mehr auf Lebenszeit sein Amt bekleidet. Die Neuregelung sieht vor, dass er sich nach zehn Jahren einer Neuwahl stellen muss.

Geblieben ist, dass, wer in der freiwilligen Feuerwehr insbesondere in Führungsposition aktiv ist, auf die Kooperation seines Arbeitgebers angewiesen ist, da er zum Teil von seiner Arbeit freigestellt werden muss. Im Zuge dessen hat das Engagement für den Brand- und Katastrophenschutz in der Heimatstadt möglicherweise Auswirkungen auf Aufstiegschancen im Beruf. Und dass auch die Familie "mitspielen muss" versteht sich von selbst. Auf den neuen Wehrleiter wartet in jedem Fall eine schöne Aufgabe: Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Wengerohr schreitet voran. Er ist Bestandteil der "Perspektivplanung bis 2010", ein Konzept das auf Grundlage einer Risikoanalyse für das Stadtgebiet unter anderem eine Zusammenfassung der Löschzüge Wengerohr und Bombogen zwecks Effizienzsteigerung vorsieht. Das neue Domizil wird der künftige Wehrleiter wohl einweihen können. Und auch in Sachen Brauchtum gibt es "Spezial-Einsätze": Beispielsweise könnte ohne die Freiwillige Feuerwehr Wittlich der St.-Martinstag mit tausenden Kindern im Zug keinen imposanten Abschluss beim Feuer finden.

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