Justiz Hund nicht angeleint: Halter in Wittlich vor Gericht
Wittlich · Vor dem Amtsgericht Wittlich muss sich am Mittwoch, 15. Januar, ein 53-Jähriger aus der VG Wittlich-Land wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. In der Gefahrenabwehrverordnung der Kommune ist das Anleinen von Hunden vorgeschrieben.
14.01.2020
, 16:17 Uhr
Die Staatsanwaltschaft Trier wirft dem Mann vor, das Tier nicht an die Leine genommen zu haben, als ihm ein Mann auf einem Fahrrad entgegen kam. Als der Hund auf den Weg gelaufen sei, habe der Radler gebremst und sei gestürzt. Dabei wurde sein Armknochen angerissen. Die Verhandlung beginnt um 10.30 Uhr in Saal 1.