Justiz Hund ohne Leine: Verfahren in Wittlich gegen Halter eingestellt

Wittlich · Gegen ein Schmerzensgeld von 300 Euro an den Geschädigten hat die Richterin Silke Köhler am Wittlicher Amtsgericht das Strafverfahren gegen einen 53-Jährigen Mann aus der Verbandsgemeinde Wittlich-Land vorläufig eingestellt.

Radfahrer stürzt wegen nicht angeleintem Hund: Verfahren gegen Halter eingestellt
Foto: Friedemann Vetter/vetter friedemann

Das teilte eine Justizsprecherin auf Anfrage mit. Der Angeklagte musste sich wegen des Vorwurfes der fahrlässigen Körperverletzung vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Trier hatte dem Mann vorgeworfen, seinen Hund nicht angeleint zu haben, als ihm ein Mann auf einem Fahrrad entgegenkam. Und das, obwohl in der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde das Anleinen  vorgeschrieben ist. Als der Vierbeiner auf den Weg gelaufen sei, habe der Radler gebremst und sei gestürzt. Dabei wurde ein Armknochen angerissen. Wird das Schmerzensgeld gezahlt, wird das Verfahren endgültig eingestellt.

(iro)