Grüner Strom Windkraft: Nabu zieht Klage nach Vergleich zurück

Morbach/Bernkastel-Kues · Umweltschützer und Betreiber finden Kompromisslösung für umstrittenen Windpark am Ranzenkopf.

Nach vielen Diskussionen und Einsprüchen hat der Naturschutzbund Rheinland-Pfalz nun seinen Widerspruch gegen den Windkraftpark Ranzenkopf zurückgezogen.

Der Landkreis Bernkastel-Wittlich ist an den geplanten Wind­energieanlagen am Ranzenkopf mit zehn Prozent beteiligt. Die Aufgabe der Betreibergesellschaft „Windpark Am Ranzenkopf GmbH und Co. KG“ ist die Errichtung und der Betrieb vonWindkraftanlagen am Ranzenkopf. Der Park wurde mit geplanten elf Anlagen Ende 2016 genehmigt. Da jedoch bei der Kreisstraße 80 bei Haag ein brütendes Rotmilan-Paar gefunden wurde, verzichtete die Gesellschaft Ende vergangenen Jahres vorsorglich auf die Genehmigung zur Errichtung von einer Windkraftanlage an dieser Stelle.

Der Naturschutzbund Rheinland-Pfalz wiederum zog ebenfalls Ende vergangenen Jahres seinen Widerspruch gegen den Windpark zurück. Damit war der einzige noch verbleibende Widerspruch außer Kraft, so dass die Anlage schluss­endlich genehmigt werden konnte. Cosima Lindemann, Pressesprecherin des Nabu Rheinland-Pfalz, erklärt das: „Mit den Beschlüssen vom 3. Mai 2017 hatte ja das Oberverwaltungsgericht unsere Beschwerden gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Trier vom 14. Februar 2017 zurückgewiesen, womit unsere Anträge auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Widersprüche gegen die Genehmigungen der Energie Bernkastel-Wittlich-Anstalt öffentlichen Rechts (EBW)  und einer Gesellschaft in Wintrich abgewiesen wurden. Das Gericht sah im Eilverfahren nach summarischer Prüfung leider keine eindeutige Rechtswidrigkeit in den ergangenen Genehmigungen. Damit war das Eilverfahren abschließend zu unseren Ungunsten ausgegangen.“

Die Widersprüche gegen die drei Genehmigungen seien bei der Kreisverwaltung aber noch anhängig gewesen. Erst nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens wäre dann die Klage gegen die Genehmigungen möglich gewesen. Aber soweit musste es nicht kommen.

Lindemann: „Im Spätsommer letzten Jahres kam jedoch die EBW mit dem Wunsch auf uns zu, den Streit außergerichtlich beizulegen. Die EBW  war bereit auf ein weiteres Windrad zu Gunsten des Rotmilans zu verzichten. Außerdem war man bereit, beim Thema Waldschnepfe nachzubessern und Regelungen zum Fledermausmonitoring aufzunehmen. Insbesondere die Anerkennung des Rotmilans, dessen Brut noch in den Gesprächen im Jahr 2016 stets in Abrede gestellt wurde, war für uns  sehr wichtig.“

Nach längerer Verhandlung haben sich Nabu und die EBW daher auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt. Lindemann: „Als Bilanz können wir  festhalten, dass durch unsere Intervention umfängliche Nachkartierungen vorgenommen und insgesamt fünf Anlagen  der EBW im Vergleich zur Ausgangsplanung Anfang 2016 aus Gründen des Artenschutzes fallen gelassen wurden. Auf dieser Basis und mit dem Wissen, dass das Oberverwaltungsgericht  im Eilverfahren bereits gegen uns geurteilt hatte, haben wir die Widersprüche gegen die beiden Planungen der EBW  zurückgezogen.“ Nach wie vor sei jedoch der Widerspruch gegen die Genehmigung des Wintricher Windparks anhängig.

Cosima Lindmann: „Ich kann verstehen, dass sich Menschen immer noch an dem Landschaftsbild stören, aber wir konnten so zumindest etwas für den Naturschutz tun.“

Die Bauarbeiten zum Windpark, die bereits im Juni 2017 begonnen hatten, können nun weitergehen. Wie die Kreisverwaltung mitteilt, wurden seitdem die Zuwegungen, Wege, Fundamente und die Verkabelung eingerichtet. Seit November werden die Türme errichtet. Ab Februar dieses Jahres sollen die Maschineneinheiten auf die Türme montiert werden. Nach dem vorliegenden Zeitplan sollen die zehn Windenergieanlagen zwischen April und Juni 2017 ans Netz gehen.

Aktuell sind in der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues zehn Anlagen am Netz und speisen Strom ein, 18 Anlagen sind genehmigt und zwei weitere bei Brauneberg beantragt. Die meisten Anlagen liegen am Ranzenkopf, der als sehr windhöffig und damit für den Betrieb von Windkraftanlagen geeignet gilt. In diesem Areal stehen weitere Anlagen der Verbandsgemeinde Thalfang. Dazu zählt unter anderem der Windenergiepark Horath mit neun Anlagen mit einer Nennleistung von jeweils 3000 Kilowatt. Drei weitere Anlagen sind hier noch geplant.

Auch in Büdlich, Breit, Schönberg, Berglicht und Heidenburg, sind weitere Windkraftanlagen vorhanden. 46 Anlagen sind nach Auskunft der Struktur- und Genehmiungsdirektion Nord im Hunsrück am Netz. In der Energielandschaft Morbach sind seit 2003 14 Wind­räder am Netz, die in diesem Jahr durch neue Windkraftanlagen ersetzt werden sollen.

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