Rat unterstützt Pläne für Betriebserweiterung

Neumagen-Dhron · Der Ortsgemeinderat Neumagen-Dhron will einen Bebauungsplan "Dhrontalhalle" aufstellen lassen. Die Entscheidung ist mit nur einer Gegenstimme gefallen. Im Vorfeld hatten Bürger in einem Einwohnerantrag Bedenken geäußert. Hintergrund sind die Erweiterungspläne eines Unternehmers.

Neumagen-Dhron. Der Dhroner Metallbaubetrieb Hardt plant die Erweiterung seines Betriebes. Der Ortsgemeinderat Neumagen-Dhron hat mit nur einer Gegenstimme beschlossen, einen entsprechenden Bebauungsplan aufzustellen.
Nur wenige Bürger haben die Sitzung und die Entscheidung des Rates mitverfolgt. Zwei Monate zuvor war das Interesse noch deutlich größer. Da wurde im Rat darüber beraten, ob die Pläne des Unternehmers positiv beschieden werden sollten, und etwa 50 Bürger verfolgten die Debatte.
Vorausgegangen war ein von 133 Neumagen-Dhronern unterschriebener formeller Einwohnerantrag, in dem Bedenken geäußert wurden. Die größte Sorge von Anwohnern ist, dass mit einer Bebauung des freien Grundstücks im Überschwemmungsgebiet der Dhron das Hoch wasserrisiko für sie steigen könnte.
Der Gemeinderat hat mit seinem Votum insbesondere die Unterstützung des Betriebes, eines seit vielen Jahren ansässigen Steuerzahlers und Arbeitgebers, im Blick. Außerdem verfügt Neumagen-Dhron ohnehin kaum über eigene veräußerbare Grundstücke. Daher hatte die Gemeinde auch große Hoffnungen in das von Piesport einseitig aufgekündigte interkommunale Gewerbegebiet Wenigerflur gesetzt.
Unternehmen bezahlt



Im Rahmen der Debatte wies Ortsbürgermeister Willi Herres erneut darauf hin, dass nicht der Gemeinderat entscheide, "ob und wie gebaut werden darf" im jetzigen Sondergebiet Schule. Dafür sei die Baugenehmi gungsbehörde zuständig. Außerdem könnten während des nun vom Rat angestoßenen Verfahrens nicht nur Behörden Bedenken äußern, sondern auch Bürger.
Der Abwägungsprozess könne letztlich auch einen abschlägigen Bescheid für die Gemeinde nach sich ziehen, so Herres weiter. Dennoch seien Ratsmitglieder seiner Überzeugung nach in der Pflicht, einem etwaigen Wegzug von Betrieben nach Kräften entgegenzuwirken.
Im konkreten Fall entstünden zudem keine Kosten für das Bebauungsplanverfahren. Denn das Unternehmen habe sich bereiterklärt, diese zu übernehmen. urs

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