Rat will striktere Regelung für Ortsdurchfahrt

Auch im neuen Jahr geht die Diskussion um den LKW-Verkehr in der Hetzerather Ortsdurchfahrt weiter. Der Gemeinderat hat eine umfassendere Sperrung gefordert und wartet darauf, dass das rheinland-pfälzische Verkehrsministerium noch einige Fragen beantwortet.

 LKW-Durchfahrverbot in Hetzerath.

LKW-Durchfahrverbot in Hetzerath.

Foto: Klaus Kimmling

Hetzerath. (mai) Seit Anfang November stehen die Schilder für die vom Mainzer Verkehrsmi nisterium angeordnete Sperrung der Ortsdurchfahrt für LKW ab 7,5 Tonnen, von der Anlieger und Firmen, die das Verkehrsministerium festgelegt hat, ausgenommen sind.

Der Hetzerather Gemeinderat hat sich in einer Stellungnahme für die Schilder bedankt, allerdings hat der Rat auch Kritik geübt. Einstimmig stellt er fest, dass die Sperrung die Erwartungen "zum großen Bedauern der betroffenen Bürger und der Ortsgemeinde" in keiner Weise erfüllt habe. Lediglich wenige ortsunkundige LKW-Fahrer würden den Ort umfahren. Der Rat schätzt deren Anteil auf zehn Prozent, einen Wert, den er auch durch die Verkehrsuntersuchung des Landesbetriebs Mobilität bestätigt sieht. Gespräche mit den umliegenden Firmen hätten wenig genützt, heißt es in der Stellungnahme. Nur einzelne Firmen würden Rücksicht nehmen und die Autobahn benutzen.

Angesichts dessen bekräftigt das Hetzerather Gremium in einer Stellungnahme für das Verkehrsministerium seine ursprüngliche Forderung, die Ortsdurchfahrt nur für den Lieferverkehr freizugeben und nicht für die Anlieger. Um die Verkehrsachsen nach Dierscheid, Klüsserath und Naurath uneingeschränkt aufrechtzuerhalten, könne diese Reglung nach Ansicht des Rats auf die Hauptstraße beschränkt bleiben. Ausnahmegenehmigungen zum Durchfahrverbot sind für die Ratsmitglieder denkbar und zwar für Baustellenfahrzeuge sowie land- und forstwirtschaftlichen Schwerverkehr.

Der Gemeinderat hat zudem einen SPD-Antrag einstimmig verabschiedet, der die jetzige Regelung als "nicht zufriedenstellend, untransparent und der Bevölkerung nicht vermittelbar" geißelt. Drei Fragen an das Ministerium beinhaltet dieser Antrag. Die erste lautet: Warum werden Firmen als Anlieger deklariert, die keinen Standort in Hetzerath haben?

Der Rat will auch wissen, wann Firmen als Härtefälle gelten, denen eine Sondergenehmigung erteilt wurde? Das Mainzer Verkehrsministerium hatte erklärt, unnötige Härtefälle insbesondere durch Umwege vermeiden zu wollen.

Des Weiteren fragen die Hetzerather, unter welchen Bedingungen die Sperrung einer Landstraße rechtlich möglich ist. Die Industrie- und Handelskammer Trier hatte angezweifelt, ob die Sperrung der Landesstraße 141 durch Hetzerath zulässig ist.

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