Justiz Morbacher gibt Cannabis an Minderjährigen weiter

Bernkastel-Kues/Morbach · Das Amtsgericht Bernkastel-Kues verurteilt 21-Jährigen zu Bewährungsstrafe. Die Kooperationsbereitschaft hilft ihm.

Rauschgiftabgabe an Minderjährigen: Bewährungsstrafe für jungen Mann aus Morbach
Foto: TV/Friedemann Vetter

Wenn ein Erwachsener Betäubungsmittel an einen Minderjährigen abgibt, gilt das in der Justiz als Verbrechen. „Eigentlich ist eine Strafe von einem Jahr Pflicht“, sagt Richter Stefan Rählmann vom Amtsgericht Bernkastel-Kues bei der Begründung des Urteils gegen einen 21- Jährigen aus Morbach. Weil der sich geständig und kooperativ zeigt, kommt er mit einer viermonatigen Bewährungsstrafe davon.

Der junge Mann ist angeklagt, Cannabis an einen Freund verkauft zu haben. „Dabei wusste er, dass der minderjährig ist“, sagt Staatsanwältin Susanne de Renet. Wenige Stunden nach dem gemeinsamen Konsum seien bei einer Hausdurchsuchung weitere geringe Mengen Cannabis gefunden worden. Der Angeklagte habe dieser Aktion spontan zugestimmt und den Polizisten gesagt, wo sich das Rauschgift befindet. Von einem gewerbsmäßigen Handel geht die Staatsanwältin nicht aus.

Der Angeklagte gibt die Vorwürfe zu. Das Geschehen habe ihm „viel Ärger mit seinen Eltern gebracht“, sagt der gelernte Bauzeichner, der derzeit eine  Technikerschule besucht, um den Meister zu machen. Das Geschehen sei ihm eine Lehre gewesen. „Ich glaube, dass ich clean bin“, sagt er. Mit 16 Jahren sei er erstmals mit Rauschgift in Kontakt gekommen und habe an einem Joint gezogen.

Der minderjährige Abnehmer, als Zeuge geladen, schildert das Geschehen vom 10. August 2017 so: „Er hat gesagt, er gehe Cannabis kaufen und hat gefragt, ob er was mitbringen soll.“ Etwa vier Gramm zum Preis von 50 Euro seien es gewesen. Er selbst habe wegen des Konsums Besuch vom Jugendamt bekommen. Ein weiterer Zeuge macht von seinem Recht, nichts zu sagen, Gebrauch.

Staatsanwältin de Renet hebt das Geständnis und die Kooperationsbereitschaft des Angeklagten hervor. Trotzdem habe er ein Verbrechen gegangen. Deshalb fordert sie eine Bewährungsstrafe von 13 Monaten.  „Es war ihm eine Lehre“, sagt sie.

Verteidigerin Annette Klein spricht von einem „minderschweren Fall“ und hebt ebenfalls das Verhalten ihres Mandanten und seinen „geradlinigen Lebensweg“ heraus. „Ohne sein Verhalten wäre ein Verfahren gar nicht möglich gewesen“, sagt sie.

Richter Rählmann und seine Schöffen sehen das ähnlich. „Er hat reinen Tisch gemacht. Es waren weiche Drogen, und er hat nur eine geringe  Menge“ gehabt, heißt es in der Begründung für die Strafe, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird, aber noch nicht rechtskräftig ist.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort