Justiz Bewährung für Rauschgifthandel

Bernkastel-Kues/Traben-Trarbach · Das freimütige Geständnis und die Lebensgeschichte helfen einer jungen Traben-Trarbacherin beim Prozess vor dem Schöffengericht in Bernkastel-Kues. Der Richter spricht von einem „seltenen Fall“.

Rauschgifthandel und Fahren ohne Fahrerlaubnis: Schöffengericht Bernkastel-Kues verurteilt junge Frau aus Traben-Trarbach  zu neunmonatiger Bewährungsstrafe.
Foto: Friedemann Vetter

26 Jahre alt, geschieden, drei Kinder, davon eines krank, kaum Einkommen, aber etwa 15 000 Euro Schulden: Da braucht es nicht viel Fantasie, um zu erkennen, dass diese junge Frau kein leichtes Leben und keine sorgenfreie Zukunft vor sich hat.

Die junge Mutter, die sich vor dem Schöffengericht in Bernkastel-Kues verantworten muss, sei ein „seltener Fall“, sagt Richter Stefan Rählmann. „Sie hat sich selbst ans Messer geliefert“, begründet er, nachdem er das Urteil verkündet hat: neun Monate auf Bewährung.

Die junge Traben-Trarbacherin hat schon bei den den Ermittlungen gestanden, Handel mit Amphetamin getrieben zu haben und unter dem Einfluss des Rauschmittels Auto gefahren zu sein, obwohl ihr der Führerschein genau deswegen wenige Tage vorher entzogen worden war.

Freimütig habe sie den Polizisten vom Handel und dem unerlaubten Fahren berichtet. „Dazu gab es keine Notwendigkeit“, sagt der Richter. Die beiden Polizisten bestätigen das auch als Zeugen vor Gericht.

Die Frau ist angeklagt, Amphetamin gekauft und  in kleinen Mengen weiter verkauft zu haben. Einen Teil verwendete sie zum Eigengebrauch. Seit wann sie selbst Konsumentin war, sagt sie nicht. Mittlerweile habe sie aber damit aufgehört und mache eine Therapie.

Verteidigerin Kerstin Rueber-Unkelbach zeichnet nach, warum ihre Mandantin versuchte, „die Haushaltskasse aufzubessern. Der älteste Sohn sei 2017 längere Zeit im Krankenhaus in Trier gewesen. „Die Mutter hat ihn täglich besucht, obwohl sie es sich finanziell nicht leisten konnte“, sagt die Juristin.

Deshalb habe sie kurzfristig damit begonnen, mit Rauschgift zu handeln. Es seien aber keine große Mengen gewesen, die Anklage spricht von zwei Mal 25 Gramm, und es sei auch kein großer Gewinn erzielt worden.

Als sie ihren Sohn aus dem Krankenhaus abholen wollte, wurde sie nach einem Hinweis von der Polizei angehalten und erklärte freimütig, dass sie keinen Führerschein mehr habe. Sie sei aber nicht auffällig gefahren, sagt der Polizist, der sie kontrollierte.

Die beiden anderen Kinder hätten in Kindersitzen gesessen und seien vorschriftsmäßig angeschnallt gewesen. „Es geht aber natürlich nicht, die Kinder in diesem Zustand im Auto mitzunehmen“, räumt die Verteidigerin ein. Staatsanwältin Susanne de Renet plädiert auf eine einjährige Bewährungsstrafe. Von gewerbsmäßigem Handel spricht sie nicht. Menge und Gewinn sprächen dagegen. „Und die Angeklagte hat sich selbst bezichtigt“, hält sie ihr zugute.„Es ist eine dumme Idee gewesen, auf diese Weise die Haushaltskasse aufzubessern. Sie hat sich aber selbst in großem Maße belastet“, sagt die Verteidigerin. „Sie hat es aus Not getan, nicht um sich ein schönes Leben zu machen“, plädiert sie für eine milde Strafe.

Zwischen den Begriffen „gewerbsmäßig“ und „nicht gewerbsmäißg“ sei ein schmaler Grat, sagt Richter Stefan Rählmann in der Urteilsbegründung. Die Waage habe sich aber zugunsten der Angeklagten bewegt. Dass sie eine Therapie mache, sei bei der Geschichte auch hilfreich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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