Reben haben zehn Tage Rückstand

Das Pfingstwochenende hat die kühle Witterung abgelöst und somit dem Wachstum der Reben Auftrieb gegeben. In den meisten Lagen sind inzwischen vier bis sechs Blätter deutlich abgespreizt. In guten Lagen sind sieben bis acht Blätter entfaltet. Der Wachstumsstand liegt etwa zehn Tage hinter dem langjährigen Mittel zurück.

Bernkastel-Wittlich. (red) Zur Lage im Pflanzenschutz im Weinbau:

Springwurm:
Bei mehr als fünf Larven pro Stock sollte umgehend eine Behandlung mit Steward (0,05 kg/ha), Mimic (0,2 l/ha) oder SpinTor (0,04 l/ha, bienengefährlich!) erfolgen. Meist ist eine zweite Behandlung im Abstand von zehn Tagen erforderlich.

Traubenwickler: Der Mottenflug des Einbindigen Traubenwicklers bewegt sich auf einem sehr tiefen Niveau. Nur vereinzelt werden die Motten des Bekreuzten Traubenwicklers in nennenswertem Umfang gefangen. Ein Flughöhepunkt konnte noch nicht festgemacht werden.

Peronospora: Höhere Temperaturen in Verbindung mit zum Teil heftigen Niederschlägen haben verbreitet die ersten Bodeninfektionen ausgelöst. Vor einem weiteren Niederschlag sollte jetzt eine Abdeckung mit einem Kontaktfungizid wie zum Beispiel Delan WG (0,2 kg/ha), Dithane Neotec (0,8 kg/ha), Folpan 80 WDG (0,4 kg/ha) oder Polyram WG (0,8 kg/ha) erfolgen. Diese Mittel gewährleisten auch gleichzeitig einen Schutz gegen Roter Brenner und Phomopsis.

Die Winzer werden gebeten, umgehend Ausbrüche der Primärinfektion zu melden.

Oidium: Der momentane Infektionsdruck ist noch gering. Vorbeugend reicht zurzeit eine Behandlung mit Netzschwefel (3,6 kg/ha) aus. Wenn Zeigertriebe gefunden werden, sollte dies von den Winzern den Beratern gemeldet werden.

Spritz- und Sprühtechnik: Brüheaufwand: in den mittleren Lagen 400 l/ha, in den guten Lagen maximal 800 l/ha. Genannte Mittelmengen stellen den Basisaufwand bei 400 l/ha dar. Um die Abdrift so gering wie möglich zu halten, sind grobtropfige und abdriftarme Düsen wie zum Beispiel Injektor- oder Antidriftdüsen zu verwenden.

Informationen zu Düsen, Dosierrechner Weinbau und Herbizidausbringung gibt es auf der Internetseite: www.pflanzenschutz.rlp.de

Unkrautbekämpfung: Generell ist darauf zu achten, dass ein Herbizideinsatz nur innerhalb von Rebflächen erlaubt ist. Befestigte Flächen und Weinbergsränder dürfen nicht behandelt werden. Um Schäden zu vermeiden, müssen Stockaustriebe vor der Behandlung mit glyphosathaltigen Produkten und Katana entfernt werden. Basta kann problemlos eingesetzt werden. Stocktriebentfernung mit Shark nur bei den genehmigten Rebsorten: Für die Entfernung von Stocktrieben kann das genehmigte Mittel Shark eingesetzt werden. Es dürfen nur die Sorten Silvaner, Morio-Muskat, Chardonnay, Schwarzriesling und die Burgundersorten mit Shark behandelt werden.

Der Einsatz in anderen als den genehmigten Sorten ist nicht erlaubt. Die Anwendung kann nach dem Stockaustrieb (Trieblänge maximal 15 cm) als einmalige Behandlung (1 l/ha) oder im Splittingverfahren (2 x 0,5 l/ha) erfolgen. Um Schäden zu vermeiden, darf das Mittel nur mit Spritzschirm ausgebracht werden. Abdrift ist zu vermeiden. Die Anwendungsvorschriften sind genau zu beachten.

Hinweis: Aufgrund aktuell vorliegender Informationen muss mit hoher Wahrscheinlichkeit

von einer Zulassungsunterbrechung des Produktes Prosper ab dem 30. Juni 2010 ausgegangen werden. Dies kann vor allem die Saison 2011 betreffen.

Für Produktmengen, die vor dem 30. Juni eingekauft und nicht angewendet wurden, besteht eine gesetzliche Aufbrauchfrist von zwei Jahren.

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