Rebpfähle nicht verbrennen

BERNKASTEL-WITTLICH. (red) Das "wilde" Ablagern imprägnierter Rebpfähle in Wald oder Flur kann teuer werden. Wie die Kreisverwaltung mitteilt, beträgt das Bußgeld für das illegale Ablagern oder Verbrennen von bis zu 100 Kilogramm zwischen 400 und 1500 Euro.

Unbrauchbare Rebpfähle dürfen auch nicht auf Brachflächen liegen. Anlieferungen ganzer Rebpfähle oder der abgeschnittenen Teerspitzen werden in Mengen bis zu zwei Kubikmeter kostenpflichtig auf der Deponie Sehlem angenommen. Größere Mengen werden von Containerunternehmen im Landkreis Bernkastel-Wittlich kostenpflichtig entsorgt. Adressen von solchen Unternehmen sind bei der Kreisverwaltung, Telefon 06571/14414, zu erfahren.

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