REBSCHUTZDIENST

Lage: In den frühen Lagen hat das Stadium Knospenschwellen begonnen, so dass vereinzelt Reb-schutzmaßnahmen notwendig werden. Kräuselmilbe: Im vergangenen Jahr waren viele Junganlagen teilweise stark befallen.

Da nur die frühe Behandlung zwischen Knospenschwellen (ES01) und Wollestadium (ES03) Erfolg verspricht, wird in den gefährdeten Anlagen eine Behandlung mit einem Netzschwefelpräparat (3,6 kg/ha) eventuell in Verbindung mit dem Rapsölpräparat Micula (8 l/ha) empfohlen. Auf eine gute Benetzung, vor allem auch des Stammkopfes, ist zu achten. Blattgallmilbe: Bei starkem Vorjahrsbefall wird eine Behandlung mit Netzschwefel (3,6 kg/ha) empfohlen. Rhombenspanner: Der Fraß beginnt mit dem Knospenschwellen. Anlagen mit Vorjahresbefall kontrollieren und bei Bedarf mit Mimic (0,2 l/ha) oder Steward (0,05 kg/ha) behandeln. Pheromone: Nach der aktuell vorliegenden Temperatursumme wird empfohlen, die Dispenser in der 16. Kalenderwoche auszubringen. Die Pheromonfallen zur Kontrolle des Falterfluges sollten in der 15 Kalenderwoche ausgehängt werden. Dokumentationspflicht: In die noch in diesem Jahr zu erwartende Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes wird die Dokumentation von Pflanzenschutzmaßnahmen aufgenommen werden. Die genaue Umsetzung über Art und Umfang der Aufzeichnungen wird später in der darauf aufbauenden Pflanzenschutzmittel-Anwendungsverordnung festgelegt. Da künftig bei den Fachrechtskontrollen die Aufzeichnungen über Pflanzenschutzmaßnahmen mit überprüft werden, ist zu empfehlen, schon 2005 eine formlose Dokumentation vorzunehmen. Diese sollte folgende Angaben beinhalten: Datum der Anwendung, Anwendungsfläche, Schadorganismus, Name des Pflanzenschutzmittels, Aufwandmenge je Flächeneinheit, besondere Beobachtungen. Die Aufzeichnungen können auch in einer Schlagkartei erfolgen. Gerätekontrolle: Seit 1. Mai 2004 müssen alle im Weinbau in Gebrauch befindlichen Spritz- und Sprühgeräte zur regelmäßigen Gerätekontrolle (alle vier Kalenderhalbjahre) vorgeführt werden. Ausgenommen sind tragbare Kleingeräte. Da viele Geräte schon 2003 kontrolliert wurden, sind diese bei Ablauf der Gültigkeit der Kontrollplakette erneut durch eine anerkannte Kontrollwerkstatt zu kontrollieren. Damit es zu Beginn der eigentlichen Spritzsaison nicht zu Engpässen, besonders bei der Prüfung von Herbizidspritzen, kommt, wird empfohlen, sich rechtzeitig um einen Kontrolltermin bei einer Kontrollwerkstatt zu bemühen. Da kein einheitliches Kontrollentgelt festgelegt wurde, kann es durchaus vorteilhaft sein, Preisvergleiche zwischen den einzelnen Kontrollbetrieben anzustellen. Gerätekontrolle ist auch durch Winzer möglich. Da keine Messgeräte für die Prüfung von Schlauchspritzgeräten notwendig sind, ist es recht einfach, die in einer Verordnung festgelegten Anerkennungsbedingungen für diese Tätigkeit zu erfüllen. Kontrolleure müssen gemäß der Verordnung über die Kontrollstellen zur Prüfung von Pflanzenschutzgeräten über eine fachbezogene Berufsausbildung verfügen, zuverlässig sein, die erforderlichen Kenntnisse nachgewiesen haben und über ein Mindestmaß an Erfahrung verfügen. Die für die Anerkennung zuständige Behörde, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier, wird auf Antrag entsprechend ausgebildete Winzer anerkennen. Das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum bietet daher am 13. April einen gebührenpflichtigen Lehrgang an, in dem alle notwendigen Informationen zur Kontrolle von Schlauchspritzgeräten vermittelt werden. Teilnehmer, die nach Ende der Tagung mit einem schriftlichen und eventuell auch noch mündlichen Test ihre Eignung nachgewiesen haben, können sich von der Aufsichts- und Dienstleistungsbehörde zur Kontrolle von Schlauchspritzgeräten anerkennen lassen und dann zur Prüfung anstehende Schlauchspritzgeräte kontrollieren. Auskünfte: 06531-9537-0 bzw. 9537-12 (Pütz), hans-bernd.puetz@dlr.rlp.de; 06531/956311 (Oster), christoph.oster@dlr.rlp.de; 651-9776-316 (Silvanus), werner.silvanus@dlr.rlp.de; 0651/9776-313 (Dr. Zipse), wilfried.zipse@dlr.rlp.de; 0172/6133516 oder 02651/4003-0 oder 4003-28 (Treis), franz-josef.treis@dlr.rlp.de. Ansagedienst unter 06531/9537-27.

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