Recht nie zu teuer

Vor dem Verfassen seines Leserbriefes hätte sich Herr Schneider mit den Grundlagen unserer staatlichen Ordnung näher befassen sollen. Nach dem Rechtsstaatsprinzip hat das Gericht auch bei geringem Bußgeld alles zu tun, um Unrecht zu vermeiden. Wenn es nicht alle Zweifel am Sachverhalt auszuräumen vermag, ist nur ein Freispruch möglich. Die Wahrung rechtsstaatlicher Rechtsprechung im Sinne des Grundgesetzes ist nie zu teuer. Wenn "Staat und Steuerbürger" sparen möchten, darf dies nicht zu Lasten der Betroffenen gehen. Vielmehr hätte dann der Staat auf seinen Verfolgungsanspruch zu verzichten. Der Aufwand wäre weit geringer gewesen, wenn der verantwortliche Richter nicht erst nach zwei Verfahren wegen Besorgnis der Befangenheit dem Beweisantrag auf Erstellung eines Gutachtens entsprochen hätte. Die richterliche Unabhängigkeit entbindet nicht von der Beachtung des Rechts.Nachdem im Trierischen Volksfreund gegen den Betroffenen Stimmung gemacht worden ist, auch im Artikel vom 12. August 2003, kann man sich allerdings nicht mehr vorstellen, dass der Richter das Verfahren unbefangen zu Ende bringen kann. Dr. Erik HienstorferMeckenheim

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