Rechtzeitig entscheiden

WITTLICH/MORBACH. (red) Rechtzeitig vorsorgen: Über die Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patiententestament und Betreuungsrecht informiert der Betreuungsverein Bernkastel-Wittlich der Arbeiterwohlfahrt (Awo).

Wer denkt schon wenn es ihm gut geht daran, dass sich alles von heute auf morgen ändern könnte? Ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder altersbedingte Probleme können jeden Menschen in eine Situation bringen, in der ihm selbstverantwortliches Handeln verwehrt ist und er notwendige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann. Nach geltendem Recht können auch Familienangehörige nicht ohne Weiteres für eine volljährige Person entscheiden. Damit Ehegatten, Kinder oder Eltern für einen entscheidungsunfähigen Menschen handeln können, bedarf es einer schriftlichen Willenserklärung. Mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung können Menschen für sich im Voraus Regelungen treffen. Durch ein Patiententestament, auch Patientenverfügung genannt, kann jeder Anweisungen erteilen, wie er medizinisch behandelt werden will, ob etwa im Ernstfall lebensverlängernde Maßnahmen eingeleitet werden sollen. Wenn jemand selbst keine oder eine nicht ausreichende Vorsorge getroffen hat, wird oft durch das Vormundschaftsgericht ein Betreuer bestellt. Viele Menschen betreuen so, oft ehrenamtlich, Angehörige oder Bekannte. Auch bei diesem Amt können Fragen und Probleme auftauchen. Zur individuellen Information bietet der Betreuungsverein der Awo Gespräche an. Nähere Informationen erteilt der Betreuungsverein Bernkastel-Wittlich unter Telefon 06533/941090. Informationen gibt es auch im Internet: home.t-online.de/home/awo-betreuungsverein-bks-wil

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort