Rektorin führte schwarze Kasse

Bernkastel-Kues · Das Amtsgericht Bernkastel-Kues hat die Leiterin einer Grundschule in der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues wegen Betruges, Untreue und Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe in Höhe von 10 000 Euro verurteilt.

Bernkastel-Kues. Gleich mehrere Vergehen, begangen in den Jahren 2007 und 2008, waren der Schulleiterin zur Last gelegt worden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Trier hatte die Beschuldigte Gehaltsabrechnungen für Arbeitsleistungen von Familienangehörigen vorgelegt, die diese aber nie erbracht hatten. Konkret ging es um die Schularbeitsprojekte "Handwerk und Technik", "Gestaltung des Spielplatzes" und um ein Theaterprojekt. Insgesamt sind über diese falschen Abrechnungen über 1000 Euro auf ein "schwarzes Schulkonto" geflossen. In einem anderen Fall hatte die Schulleiterin im Rahmen eines von der EU geförderten pädagogischen Austauschdienstes eine zu hohe Rechnung für einen Flug nach Italien bei der Schulbehörde eingereicht.
Schließlich hatte sie Rechnungen für Lernmaterialien, für die es Geld aus einem EU-Förderprogramm gibt, beim Schulträger, der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues, eingereicht und so doppelt abgerechnet. Die Verbandsgemeinde zahlte, auch dieses Geld ging auf ein Konto der Schule. Diese "schwarze Kasse" wurde nur für Schulzwecke genutzt. Der Betrug war nach einer Überprüfung der Schulkonten seitens der Verbandsgemeinde-Verwaltung aufgeflogen. Die Verwaltung benachrichtigte den Landesrechnungshof, der die Staatsanwaltschaft einschaltete.
Die Schulleiterin hatte sich dar aufhin selbst angezeigt. Sie hatte sich, so die Staatsanwaltschaft, in keinem Fall selbst bereichert. Gegen einen Strafbefehl, den das Amtsgericht Bernkastel-Kues auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassen hat, hat die Schulleiterin keinen Einspruch eingelegt. Sie wurde zu einer Geldstrafe von 10 000 Euro verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Eine Sprecherin der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) als Schulbehörde des Landes sagte auf Anfrage des TV, dass nun dienstrechtliche Konsequenzen für die Schulleiterin geprüft würden.

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