Rettungswege dicht, Parksünder im Fokus

Wittlich · Ordnungsamt Wittlich kündigt Kontrollen in verkehrsberuhigten Zonen an.

Wittlich Eine eigenwillige Auffassung von korrektem Parken vertreten manche Fahrer insbesondere im Altstadtbereich. So wird nicht nur in der Neustraße sondern beispielsweise auch im Bereich der Burgstraße vor der Deutschen Bank gerne so der Wagen abgestellt, wie es gerade passt. Das klingt nach Kavaliersdelikt, kann aber gravierende Folgen haben. Zum Beispiel, wenn es brennt. Dann rücken die Freiwilligen der Wittlicher Feuerwehr aus und nehmen die Drehleiter, ein spezielles Rettungsgerät mit, das bei jedem gemeldeten Brandeinsatz, bei dem ein Gebäude betroffen sein könnte, Standardausrüstung ist. Es dient nämlich auch dazu, Menschen aus oberen Stockwerken abzutransportieren und gilt als zweiter Rettungsweg. Doch nicht immer können die Helfer das tun, wozu sie ausrücken, weil die Feuerwehrzufahrten blockiert sind. So haben noch im Dezember parkende Wagen in der Neustraße einen Einsatz verhindert: Das Drehleiterfahrzeug konnte nicht weiter Richtung Innenstadt fahren: zu wenig Platz! Dort wollte man mit Drehleiter und Sprungtuch bei einem angekündigten Suizidversuch einschreiten. Nicht immer geht so ein verhinderter Einsatz dann gut aus. damit es nicht zum schlimmsten Fall kommt, weist die Stadtverwaltung Wittlich aktuell noch einmal in einer Pressemitteilung darauf hin, dass das Parken in verkehrsberuhigten Bereichen nur auf gekennzeichneten Flächen erlaubt ist. Das wird besonders abends und an den Wochenenden von einigen nicht beachtet.
Damit sich das ändert, soll nun verstärkt durch das Ordnungsamt kontrolliert werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Fahrzeuge, die die Zufahrt für den Rettungsdienst behindern, kostenpflichtig abgeschleppt werden.
In der Wittlicher Innenstadt sind die Neustraße und der Martkplatz sowie die Schlossstraße (ab dem "Stadttor" in Höhe des Sparkassengebäudes in Richtung Marktplatz), die Trierer Straße (Pariser Platz), die Himmeroder Straße (ab der Verengung am Knotenpunkt Feldstraße sowie der Platz an der Lieser als verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen. Hier darf nur auf den gekennzeichneten Flächen mit Parkschein geparkt werden.
Weil offenbar nicht jeder weiß, was gilt, wird zudem auf die Verkehrsregeln hingewiesen: In verkehrsberuhigten Bereichen gilt generell Schrittgeschwindigkeit. Außerdem dürfen Fußgänger die Straße in ihrer gesamten Breite benutzen. Kinderspiele sind überall erlaubt. Autofahrer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen die Fahrer warten. Ebenso dürfen Fußgänger den Verkehr nicht unnötig behindern.

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