Richter: Naturpark hat Vorrang

NEUNKIRCHEN/T rier. (iro) Auf der Gemarkung Neunkirchen werden sich in absehbarer Zeit keine Windräder drehen. Das Verwaltungsgericht Trier wies die Klage einer Firma ab, die dort zwei "weiße Riesen" aufstellen wollte. Das Hauptargument: die Lage im Naturpark.

Zur Vorgeschichte: Im März 2003 stellte die Firma Windspeed GmbH einen Bauantrag, um auf der Gemarkung Neunkirchen zwei Windräder mit einer Nabenhöhe von 100 Metern zu errichten. Dieser wurde von der Kreisverwaltung ablehnt. Die Begründung: Die Fläche liegt in einem Bereich, in dem Windkraftanlagen ausgeschlossen seien. Auch der Verbandsgemeinderat Thalfang hatte zusätzliche Standorte für Windkraft außerhalb des Windparks in Berglicht abgelehnt. Gegen den Bescheid aus Wittlich legte die Firma im Mai Widerspruch ein und beschritt den Klageweg. Nach Auffassung der Trierer Richter hat das Unternehmen keinen Anspruch auf die Erteilung einer Baugenehmigung. Das sei nur der Fall, wenn dem Vorhaben keine baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstünden. Doch dies treffe in Neunkirchen nicht zu. Die Errichtung von Windkraft-Anlagen widerspreche den Zielen der Raumordnung, auch wenn sich der betreffende Raumordnungsplan, der die Errichtung von Windkraftanlagen außerhalb von Vorranggebieten ausschließt, erst in der Aufstellung befinde. Das ist in der VG Thalfang der Fall: Das Werk hat nach Überzeugung der Richter soweit Planreife erreicht, als Taburäume aufgezeigt werden, die "zweifelsfrei von einer Windkraftnutzung ausgenommen werden sollen". Nicht zu beanstanden ist aus der Sicht der Richter, dass im Regionalplan Flächen wie der Naturpark Saar-Hunsrück frei von "weißen Riesen" bleiben sollen. Denn Sinn des gesamten Naturparks sei es, die landschaftliche Eigenart, Schönheit und den Erholungswert des südwestlichen Hunsrücks zu erhalten.Naturnahe Gestaltung von Windrädern nicht möglich

Im übrigen, so die Richter weiter, stünden dem Vorhaben auch Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege entgegen. Die Errichtung von mehr als 100 Meter hohen Anlagen sei mit dem "Schutz des Landschaftsbildes vor Verunstaltungen" - so steht es in der Verordnung Naturpark Saar-Hunsrück - nicht vereinbar. Denn: Eine naturnahe Gestaltung von Windparks sei nicht möglich. Windräder seien auch nicht deshalb naturnah, weil sie einer naturnahen Energie-Erzeugung dienen. Entscheidend ist für die Richter das naturfremde Erscheinungsbild. Die Richter räumten der besonderen Schutzbedürftigkeit des Naturparks Vorrang ein. Das Argument kann Ortsbürgermeister Manfred Bungert nicht nachvollziehen, wo doch beispielsweise bei Reinsfeld im Naturpark Windräder stehen. Doch laut Thomas Müller, Pressesprecher des Kreises Trier-Saarburg, liegen diese anders als in Neunkirchen nicht in der Kernzone des Naturparks. Bungert ist nicht sonderlich enttäuscht über das Urteil. Die Neunkirchener hätten einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und den defizitären Haushalt der Ortsgemeinde damit ausgleichen wollen. Enttäuscht ist er dagegen, wie man "mit den Ortsgemeinden auf VG-Ebene umgeht". Man lasse die Ortsgemeinden Beschlüsse fassen, "über die man sich, ohne sie zu erwähnen hinwegsetzt". "Wir haben uns ordnungsgemäß verhalten", weist VG-Bürgermeister Dellwo die Kritik zurück. Man habe in der Verbandsgemeinde die Ausschlusskriterien in Bezug auf den Naturpark nicht erfunden, sondern sich an Vorgaben gehalten. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. Bislang liegt dem Gericht kein Antrag auf Zulassung einer Berufung vor. (AZ: 5K 1269/03.TR)

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