Richterin und Staatsanwalt lassen Milde walten

Wittlich · Ein 48-jähriger Mann hat viel in das Haus seiner Mutter investiert. Als er selbst Probleme bekam, hob er mehrfach Geld von ihrem Konto ab. Er besaß zwar eine Vollmacht, hätte das Geld aber nur für seine Mutter verwenden dürfen. Das Verfahren wird eingestellt, wenn er regelmäßig 100 Euro zahlt.

Wittlich. Es ist spürbar, dass Richterin Silke Köhler und Staatsanwalt Thomas Grawemayer dem Angeklagten helfen wollen. Der hat sich am Konto seiner im Altenheim lebenden und geschäftsunfähigen Mutter bedient. Das hätte der 48 Jahre alte Mann aus der Verbandsgemeinde Kröv-Bausendorf nicht tun dürfen, obwohl er eine Vorsorgevollmacht hat (unten stehender Bericht).
Glaubhaft kann er der Richterin und dem Staatsanwalt am Wittlicher Amtsgericht vermitteln, dass er seiner Mutter nicht schaden wollte und auch nicht geschadet habe. Er habe sie jahrelang, als er noch verhältnismäßig gut verdiente, finanziell unterstützt und viel Geld in das ihr gehörende Haus gesteckt, betont Verteidiger Stefan Maßem.
Das Haus wurde schließlich für 33 000 Euro verkauft. Nachdem Darlehenskosten, Gebühren und vom Kreis vorgestreckte Kosten für die Unterbringung der Frau im Altenheim abgezogen waren, blieben 19 000 Euro übrig. Sie flossen auf ihr Konto.
Mehrfache Abbuchungen


In dieser Zeit ging es ihrem Sohn finanziell und privat auch nicht mehr gut. In seinem neuen Job als Versicherungsmakler auf Honorarbasis schlug und schlägt er sich mehr schlecht als recht durchs Leben und verdient nach eigenen Angaben nur ein paar Hundert Euro pro Monat.
Deshalb hat er sich mehrfach am Konto seiner Mutter bedient. Mal hob er etwas ab, dann zahlte er wieder etwas ein. Einen Teil des Geldes, auch aus dem Erlös seines eigenen Hauses, trat er an die Kreisverwaltung ab. Die Behörde trägt, nach Abzug von Rente und Pflegegeld der Mutter, vorläufig die Kosten für die Heimunterbringung. Soweit es ihm möglich ist, zahlt er, in Absprache mit dem Sachbearbeiter, einen Betrag zurück.
"Seine Mutter hätte ihm das Geld auch so gegeben", sagt Verteidiger Maßem und plädiert auf Einstellung des Verfahrens. Es bleibe eine Straftat, weil der Angeklagte das Geld nicht für sich hätte verwenden dürfen, erwidern Staatsanwalt und Richter. Ob seine Mutter ihn strafrechtlich belangt hätte, sei nicht relevant. Eine gewisse Buße müsse deshalb sein.
Die sieht so aus: Der Mann soll in den kommenden sechs Monaten jeweils 100 Euro an die Kreisverwaltung zahlen, auch wenn ihm dies angesichts des geringen Einkommens schwer fallen dürfte. Schafft er dies, wird das Verfahren eingestellt.

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