Riesiger Kahlschlag beschäftigt Forstbehörde immer noch

Hellertshausen/Hochscheid · Noch ist nicht entschieden, ob beim Kahlschlag im Vierherrenwald bei Hellertshausen alles mit rechten Dingen zuging. Die Forstverwaltung prüft noch, ob mehr abgeholzt wurde, als der Sturm 2011 umgeworfen hat. Ein Großteil der Fläche ist derweil wieder aufgeforstet.

 Hat allein der Sturm die Bäume umgefegt? TV-Foto: Hannah Schmitt

Hat allein der Sturm die Bäume umgefegt? TV-Foto: Hannah Schmitt

Hellertshausen/Hochscheid. Ende April sah es so aus, als würden die Fragen um die Abholzungen riesigen Ausmaßes im Vierherrenwald bei Hellertshausen, wenige Kilometer von Hinzerath entfernt, von offizieller Seite aus bald beantwortet.
In ein paar Wochen sei entschieden, ob es sich bei dem Eingriff um eine Ordnungswidrigkeit handele, hieß es in der Zentralstelle für Forstverwaltung in Neustadt an der Weinstraße (der TV berichtete). Nun, zehn Wochen später, sagt der zuständige Referent Günter Franz: "Das Verfahren läuft noch und es ist noch nicht absehbar, wann die Sache geklärt ist."
Gründe für Abholzung ungeklärt


Gestritten wird weiter über die Frage, ob die riesigen Flächen, die nach einem Sturm im August 2011 im Vierherrenwald abgeerntet wurden, tatsächlich allein dem Unwetter zum Opfer gefallen sind oder teilweise ohne Not gerodet und so wohl zu Geld gemacht wurden.
Die Forstbehörde habe zwar einen Sachverständigen ermitteln lassen, doch der habe im Nachhinein auch nur schätzen können, sagte Franz. Die Gegenseite, also der Besitzer des 450 Hektar großen Vierherrenwalds, Pierre Fruytier, weist jegliche Schuld von sich. Fruytier ist Geschäftsführer der gleichnamigen belgischen Unternehmensgruppe mit neun Sägewerken, darunter der Firma Karl Decker in Hochscheid.
Uneinig sind sich die beiden Parteien bereits bei der Frage, wie groß die Kahlschlagsfläche überhaupt war. 20 Hektar, sagt Diplom-Forstwirt Kai-Uwe Ostermann, der für Fruytier den Vierherrenwald betreut. Auf 30 Hektar schätzt Gerd Womelsdorf, Direktor des Forstamts Rhaunen, das Gebiet. Fakt ist: Per Gesetz ist maximal die Rodung von zwei Hektar zulässig.
Widerrechtliche Rodungen, egal welcher Größe, werden als Ordnungswidrigkeit eingestuft und können mit einem Bußgeld von bis zu 25 000 Euro belegt werden. Und das, obwohl die Rodung einiger Hektar Wald bereits mehrere Millionen Euro einbringen kann. "Der Betrieb steht nun unter Beobachtung", sagte Franz auf TV-Anfrage. Die von der Forstverwaltung angeregte Zusammenarbeit von Landesforsten und Waldbesitzer Pierre Fruytier laufe. Die in Deutschland nicht übliche und für den Boden schädliche Stockrodung, bei der auch die Wurzeln entfernt werden, habe so im Vierherrenwald gestoppt werden können.
Pflanzung neuer Bäume


Auch die Wiederaufforstung im Vierherrenwald hat sich die Forstverwaltung bereits angesehen. Kai-Uwe Ostermann berichtet: "Wir haben etwa 90 Prozent der Kahlschlagsflächen wieder aufgeforstet." 181 500 Bäume seien gepflanzt worden, vor allem Fichten und Douglasien sowie einzelne Laubbäume. Lediglich eine Fläche von bis zu 1,5 Hektarn an der Kreisstraße 56 fehle noch. Man habe es nicht mehr geschafft, sie bis Ende Mai zu bearbeiten, im Sommer sei es dafür zu trocken. Die Wiederaufforstung dieses Geländes werde daher im Herbst nachgeholt.

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