Rinderhalter müssen ab 2011 Tier-Seuche bekämpfen

Ab dem 1. Januar 2011 gilt die Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen-Virusdiarrhoe (BVD)-Virus. Ausnahmslos muss jeder Rinderhalter, unabhängig von der Bestandsgröße und dem Haltungszweck, die Vorschriften dieser Verordnung beachten.

Bernkastel-Wittlich. (red) Im Wesentlichen wird festgelegt, dass nur noch BVD-unverdächtige Rinder an andere Betriebe abgegeben werden dürfen. Weitere Regelungen betreffen die allgemeine Untersuchungspflicht und die Maßnahmen, die zu ergreifen sind, wenn bei einem Rind der BVD-Erreger nachgewiesen wird.

Die Bovinen-Virusdiarrhoe (BVD) ist eine von einem Virus verursachte Infektionskrankheit der Rinder. Neben Rindern können sich auch andere Wiederkäuerarten mit diesem Erreger anstecken, ohne allerdings zu erkranken. Für den Menschen oder andere Tierarten besteht kein Infektionsrisiko. Von besonderem Interesse sind die Fälle, bei denen sich nicht immune, das heißt nicht geschützte Rinder während der Trächtigkeit mit dem BVD-Virus anstecken. Diese Tiere sind die Hauptüberträger der Seuche und stellen somit eine besondere Gefahr für die Rinderbestände dar. Interessierte Rinderhalter können in diesem Jahr noch dem freiwilligen vom Rindergesundheitsdienst organisierten Bekämpfungsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz beitreten, das neben bestimmten Verpflichtungen auch finanzielle Anreize enthält.

Nähere Informationen sind auf den Internetseiten des Landesuntersuchungsamtes www.lua.rlp.de unter Dienstleistungen/Tiergesundheit oder Downloads und beim Fachbereich Veterinärdienst und Lebensmittel der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Petra Becker, Telefon 06571/14 2353, E-Mail: Petra.Becker@Bernkastel-Wittlich.de erhältlich.

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