Risiko im toten Wingert

BERNKASTEL-WITTLICH. Von Weinbergsbrachen aus können sich Schädlinge und Krankheiten ausbreiten. Das Wittlicher Weinbauamt warnt vor der Verharmlosung nicht gerodeter Weinberge.

Einheimischen fällt es immer häufiger auf, Touristen wundern sich und Fremdenverkehrs- sowie Naturschutzexperten weisen auf mögliche Gefahren hin. Es ist unverkennbar, dass nicht mehr bewirtschaftete Weinberge vermehrt das Landschaftsbild des Moseltales und seiner Nebenflüsse prägen, Weinbergsdrieschen entstehen. Drieschen ist der Fachbegriff für bestockte Rebflächen, in denen die Bewirtschaftung in zwei aufeinander folgenden Jahren unterblieben ist. Nun gut, sagen manche Bewohner, für den Tourismus mag sich die Landschaftsveränderung als nachteilig herausstellen. Aber was ist die konkrete Gefahr?Einige Reblausherde bekannt

Die möglichen Folgen haben das Wittlicher Weinbauamt, zuständig für den Mosellauf von Palzem/Obermosel bis Koblenz, auf den Plan gerufen. Der Leiter, Dr. Karl-Heinz Frieden, erläutert: "Das ist nicht nur für die Touristen ein unschöner Anblick." Langfristig existenzbedrohender für alle Winzer seien die Krankheitsherde, die bei fehlender Bearbeitung entstehen. Von den Drieschen greifen Schädlinge auf die Nachbargrundstücke über und verbreiten sich unter Umständen über die gesamte Gemarkung. Es fällt das Wort, vor dem es den Winzern graut: Reblaus. Wurzeln wie auch Blätter bilden einen optimalen Nährboden für den gefürchteten Schädling. Frieden appelliert: "Auch nach der vermeintlichen Ausrottung dieses Schädlings sollen sämtliche vorbeugende Maßnahmen durchgeführt werden, dazu gehört auch die Entfernung der Drieschen." Noch sei die Reblausgefahr an der Mosel nicht akut, obwohl einige Herde bekannt sind. Eine andere Krankheit, die Schwarzfäule, dürfe ebenfalls nicht unterschätzt werden. Die Schwarzfäule wurde 2002 erstmals an der Mosel nachgewiesen. Damit sich diese und andere Schadorganismen wie die Pilzkrankheiten Peronospora oder Roter Brenner erst gar nicht verbreiten, habe sein Amt dafür zu sorgen, dass auf den Drieschen die Rebstöcke mitsamt dem Wurzelwerk entfernt werden. Frieden bezieht sich auf die rheinland-pfälzische Drieschenverordnung von 1997. Diese verpflichtet die Winzer zur Rodung, um ein Übergreifen von Schädlingen auf die bewirtschafteten Weinberge zu vermeiden. Geschehe das nicht, sei das Weinbauamt gehalten, die Winzer zur Rodung aufzufordern. Habe eine mehrmalige Aufforderung keinen Erfolg, werde die Rodung als Zwangsmaßnahme durchgeführt. Mögliche Kosten bei einer Rodung per Hand: 52 Cent pro Quadratmeter. "Zugegeben", so Frieden, "bisher haben wir von der Zwangsmaßnahme noch keinen Gebrauch gemacht." Es sei aber abzusehen, dass dies zukünftig unvermeidbar werde. Denn manche Winzer kümmerten sich nicht um die vollständige Rodung. Bislang seien an der Mosel von Koblenz bis Palzem etwa 250 Hektar Drieschen registriert. Wie viel ehemalige Weinberge wirklich brachliegen, weiß Frieden nicht. Das Weinbauamt ist daher darauf angewiesen, dass Winzer und Gemeinden Weinbergsdrieschen, die ihnen auffallen, melden.Schutz der Ertragsanlagen steht im Vordergrund

Frieden: "Die Winzer tun sich keinen Gefallen, wenn sie eine Driesche akzeptieren." Schließlich entwerte eine Driesche den Grund und Boden vollends. Es gehe nicht darum, die Betroffenen zu maßregeln. Der Schutz der intakten Ertragsanlagen und der Landschaft stehe im Vordergrund. Auch Naturschützer beklagen die Drieschen, da sie zur Verarmung der Artenvielfalt beitrügen. Viele geschützte Arten und Nützlinge in Flora und Fauna vermehrten sich nur in gut bewirtschafteten Ertragsweinbergen. Frieden hat die Gemeinden schriftlich gebeten, die Arbeit des Weinbauamtes zu unterstützen. Im Hinblick auf die 230 Kilometer Flusslänge zwischen Palzem und Koblenz fügt er hinzu: "Es ist eine gewaltige Aufgabe, die zu bewältigen ist. Es ist Aufgabe aller in der Gesellschaft, das Moseltal für die Zukunft zu sichern und fit zu machen."

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