Paragraf 26 Gesetzliche Auflagen für Feste – Versprechen: Keine Veranstaltung soll geschwächt oder abgesagt werden

Piesport/Bernkastel-Kues · Corona hat viele Feste zwei Jahre auf Eis gelegt. Kaum ist Licht am Horizont, sorgt ein neues Gesetz zur Sicherheit für Verunsicherung bei den Veranstaltern im Kreis Bernkastel-Wittlich. Die zuständige Behörde klärt auf und will Organisatoren beruhigen.

 Anfang August wird der Mülheimer Markt samt Umzug wieder stattfinden.

Anfang August wird der Mülheimer Markt samt Umzug wieder stattfinden.

Foto: klaus kimmling (kik), klaus kimmling

Corona hat mehr als zwei Jahre für Absagen zahlreicher Veranstaltungen gesorgt. Kulturelle Events waren betroffen, aber auch die großen und kleinen Feste, die bis dahin fest im Jahreskalender verankert waren. Aktuell sieht alles, trotz weiter hoher Infektionszahlen, viel besser aus. Der Veranstaltungskalender darf wieder bestückt werden.

Doch es gibt ein Problem: den Paragrafen 26 des rheinland-pfälzischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes. Durch ihn ergeben sich, wie mehrfach berichtet, Neuerungen bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen. Hintergrund sind unter anderem schwere Unglücke wie die Massenpanik bei der Love Parade im Jahr 2010 in Duisburg und diverse Amokfahrten, wie die am 1. Dezember 2020 in Trier.

Unklarheit über Auflagen bei vielen Veranstaltern

Bei vielen Veranstaltern herrscht offenbar Unklarheit über mögliche Auflagen und auch Angst, wer verantwortlich ist, wenn etwas passiert.

Ein Informationsabend der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues in der Moseltalhalle in Piesport macht deutlich, wie wichtig das Thema ist. Etwa 150 Menschen sind gekommen und hoffen auf Klarheit und Sicherheit. Leo Wächter, Bürgermeister der VG, nimmt gleich zu Beginn eine mögliche Schärfe aus der Diskussion. „Es gibt gewisse Verunsicherungen, aber sie sind im Großen und Ganzen unbegründet“, sagt er. In der Region seien nur die zwei herausragenden Großveranstaltungen richtig von dem neuen Gesetz betroffen: das Weinfest der Mittelmosel in Bernkastel-Kues und die Säubrennerkirmes in Wittlich. Dazu gebe es auch Treffen im engeren Kreis.

„Keine kulturelle oder traditionelle Veranstaltung soll geschwächt oder abgesagt werden“, sagt Wächter und verspricht: „Wir werden unseren Ermessungsspielraum dehnen“.

Änderungen für Straßenfeste

Axel Schmitt, Leiter des Ordnungsamtes, beruhigt ebenfalls. „99,9 Prozent der Veranstaltungen werden überhaupt nicht tangiert“, erläutert er. Eine größere Veränderung werde es nur bei Straßenfesten geben. Da müssten die Zufahrten so zugestellt werden, dass kein größeres Fahrzeug durchpasse. Bei einem Notfall müsse aber gewährleistet sein, dass an zumindest einem Punkt eine Durchfahrt möglich ist.

Bisher war es recht einfach, die Genehmigung für Veranstaltungen zu bekommen. Sogar eine Dauererlaubnis war möglich, sagt Schmitt. In Zeiten des Neuanfangs werde aber jede Veranstaltung etwas näher unter die Lupe genommen. Schmitt rät den Veranstaltern eine Mail ans Ordnungsamt zu schicken und ihr Event anzukündigen. Die Behörde habe ja bereits Unterlagen zu vielen Veranstaltungen. Ändere sich etwas müsse ein Erhebungsbogen ausgefüllt werden. Das Ziel: „Die Gestattung soll nicht einfach unterschrieben werden, sondern es soll dokumentiert werden, dass wir uns Gedanken gemacht haben“, sagt Schmitt. Dann seien die Veranstalter auf der sicheren Seite. „Wir wollen, dass Sie nicht mit einem unguten Gefühl in eine Veranstaltung gehen“, führt der Ordnungsamtsleiter aus.

Burgener Markt: „Es hat funktioniert“

Die erste richtig große Veranstaltung ist, wie berichtet, am 10. April über die Bühne gegangen: der Burgener Markt mit mehr als 10.000 Besuchern. „Es hat funktioniert. Wir haben es bewiesen, sie bekommen das auch hin. Es darf keine Veranstaltung ausfallen“, ermuntert Ortsbürgermeister Reinhard Grasnick die Leute in der Halle.

Eine Reihe von größeren Veranstaltungen ist auch terminiert (siehe unten stehenden Bericht). Dazu hat es nach Angaben von Axel Schmitt auch schon Ortstermine gegeben.

Eine Aussage zu den Fastnachts- und Martinsumzügen sei allerdings noch nicht möglich. Hier warte man sehnsüchtig auf eine Antwort der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), berichten Wächter und Schmitt.

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