Um Gefahrensituationen zu vermeiden Säubrennerkirmes: Ordnungsamt hält an Durchfahrtsverbot fest
Wittlich · Das Ordnungsamt der Stadt Wittlich weist darauf hin, dass während der Kirmestage auch in diesem Jahr ein Durchfahrtsverbot für das gesamte Veranstaltungsgelände angeordnet wird. Wie im vergangenen Jahr sind auch 2019 keine Ausnahmegenehmigungen möglich.
Aus Sicherheitsgründen ist das Befahren des Festgeländes während des Betriebs für Anwohner, Standbetreiber und Einsatzkräfte verboten.
Die Erfahrung der vergangenen Jahre habe gezeigt, dass sich viele Verkehrsteilnehmer trotz bestehenden Durchfahrtsverbots nicht an die Regeln gehalten haben. Dadurch sei es zu Gefahrensituationen für die Kirmesbesucher gekommen. Deswegen werden die verantwortlichen Stellen auch für die diesjährige Säubrennerkirmes Maßnahmen im gesamten Veranstaltungsbereich ergreifen, die die persönliche Sicherheit der Besucher gewährleisten sollen.
Der gesamte Veranstaltungsbereich wird während der Öffnungszeiten der Kirmes für den Fahrzeugverkehr voll gesperrt. Einsatzfahrzeuge der Polizei, der Ordnungsbehörde, der Feuerwehr, des Technischen Hilfswerkes und der Rettungsdienste seien dagegen vom Durchfahrtsverbot im Einsatzfall befreit.
Dazu wurde in enger Abstimmung mit den Einsatzkräften ein entsprechendes Zufahrtskonzept entwickelt.
Folgende Straßen und Plätze sind während der Kirmes voll gesperrt:
die Kurfürstenstraße zwischen dem Haus der Jugend und dem Kreuzungsbereich Gerberstraße, einschließlich des Viehmarktplatzes, des Kurfürstenplatzes und des Ottensteinplatzes;
die Schloßstraße ab der Polizeiinspektion, einschließlich des Schloßplatzes, der Neustraße und des Marktplatzes bis Himmeroder Straße (Einmündung Böhmerstraße);
die Feldstraße ab dem Lieser-Domizil bis zur Säubrenner Apotheke, einschließlich der Altstadtbrücke und dem Platz an der Lieser;
die Trierer Straße ab dem Parkplatz Kranz-Wendel, einschließlich dem Pariser Platz, der Karrstraße und dem Schloßberg sowie alle in diesem Quartier liegenden Straßen wie Burgstraße, Altneugasse und Kirchstraße. Das Durchfahrtsverbot gilt jedoch nur während der Veranstaltungszeiten der Säubrennerkirmes. Das bedeutet, dass Anwohner, Anlieger und Standbetreiber außerhalb der Öffnungszeiten der Kirmes in den Veranstaltungsbereich hinein- und hinausfahren können. Dafür wird ein Großteil der Zufahrten jeweils außerhalb der Veranstaltung für den Ziel- und Quellverkehr geöffnet.
Diese Veranstaltungszeiten werden zugrundegelegt: Freitag, 16. August, von 17 bis 2 Uhr, (Bereich Rummelplatz ab 18 Uhr), Samstag, 17. August, von 12 bis 2 Uhr, Sonntag, 18. August, von 10 bis 2 Uhr (Bereich Rummelplatz ab 12 Uhr), Montag, 19. August, von 10 bis 2 Uhr (Bereich Rummelplatz ab 12 Uhr) und Dienstag, 20. August, von 13 bis 20 Uhr (Rummelplatz).
Das Ordnungsamt der Stadt Wittlich bittet in dem Zusammenhang alle Anwohner, Standbetreiber, Mitarbeiter der Einsatzkräfte und sonstige Anlieger um Verständnis, dass aus Sicherheitsgründen in diesem Jahr bei der Säubrennerkirmes keine Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können.