Justiz Nach Haftstrafe wegen Kindesmissbrauchs: 48-Jähriger wird wieder auffällig

Trier/Salmtal · Weil er gegen die Weisung eines Richters verstoßen hat, steht ein 48-Jähriger vor Gericht, der unter anderem wegen Kindesmissbrauchs verurteilt ist. Laut einer Gutachterin stehen die Chancen hoch, dass der Mann rückfällig werden könnte.

 Ein Mann steht derzeit vor Gericht, weil er sich Kindern unter 18 Jahren  entgegen seiner Anweisung genähert hat. Zudem soll er mehrfach im Internet Kinderpornografie gegoogelt haben.

Ein Mann steht derzeit vor Gericht, weil er sich Kindern unter 18 Jahren  entgegen seiner Anweisung genähert hat. Zudem soll er mehrfach im Internet Kinderpornografie gegoogelt haben.

Foto: dpa/Arne Dedert

Ein 48-Jähriger soll mehrfach gegen richterliche Anweisungen verstoßen haben, die er nach seiner zurückliegenden Haftstrafe auferlegt bekommen hatte und steht deswegen derzeit vor dem Landgericht Trier, wo die Dritte Große Strafkammer den Fall verhandelt.