Kommunalpolitik Für einen lückenlosen Gehweg: Gemeinde will Bürger enteignen

Salmtal · In Salmtal fehlen dreieinhalb Quadratmeter, um einen Bürgersteig im Gewerbegebiet durchgängig bauen zu können. Jetzt will der Rat durchgreifen.

 Die fehlenden Quadratmeter: Der Bürgersteig an der L  141 endet hier, und die Gemeinde kann ihn nicht weiterbauen, weil ihr das Grundstück nicht gehört. Das soll sich jetzt ändern.

Die fehlenden Quadratmeter: Der Bürgersteig an der L  141 endet hier, und die Gemeinde kann ihn nicht weiterbauen, weil ihr das Grundstück nicht gehört. Das soll sich jetzt ändern.

Foto: Christina Bents

Als moralisch „nicht in Ordnung“ bezeichnet Salmtals Ortsgemeinderatsmitglied Manfred Hower den Antrag, dass eine Salmtaler Familie enteignet werden soll, um den Gehweg im Gewerbegebiet fertig zu bauen.

Seine Gemeinderatskollegen kommentieren diese Meinungsäußerung nicht, formulieren ihre Sicht der Dinge aber ebenfalls. Es geht bei der Diskussion im Rat um dreieinhalb Quadratmeter Bürgersteig, die noch nicht gebaut sind. Sie sollen in der Verlängerung des viel diskutierten und dann endlich gebauten Kreisels an der L 141 im Gewerbegebiet Salmtal gebaut werden. Angedacht war im Gesamtkonzept des Verkehrsknotens, dass zwischen dem Ortsteil Dörbach und dem Gewerbegebiet Salmtal Fußgänger gefahrlos zu ihren Zielen kommen können. Dazu gehören zum Beispiel Menschen mit Ziel oder Start Seniorenheim oder Kinder, die die Schule besuchen.

Derzeit endet der Gehweg in einer Kurve des Salmtalcenters. Die Gemeinde sieht dort einen großen Gefahrenpunkt und versucht, diesen Zustand, der seit einem Jahr herrscht, zu verbessern.

Doch das ist gar nicht so einfach, denn dreieinhalb Quadratmeter benötigte Fläche für den Bau des Bürgersteigs gehören ihr nicht. Und die Eigentümerinnen sind, nach eigener Aussage, über die Pläne für den Bürgersteig, der über ihr Grundstück laufen soll, informiert worden, haben diesem aber nicht zugestimmt. Die beiden sagen: „Man kann nicht einfach auf Grundstücken bauen, die einem nicht gehören.“

Das streitet die Gemeinde ab. In einem Gespräch im vergangenen Jahr hat der zweite Beigeordnete der Mehrortgemeinde, Hans-Peter Stoffel, bekräftigt: „Wir haben nicht blind geplant, sondern es hat ein Gespräch über den Verkauf gegeben.“ Im Verlauf der Diskussion sind sich die beiden Parteien im vergangenen Jahr nicht nähergekommen. Ortsbürgermeister Anton Duckart hat den Eigentümerinnen eine schriftliche Entschuldigung zukommen lassen – ohne Erfolg. Ob tatsächlich über privates Eigentum geplant worden ist oder ob es Zusagen zum Verkauf gegeben hat, bleibt offen.

Den Vorschlag, ein Gericht einzuschalten, machte auch Ratsmitglied Ulli Junk. Er wollte den gerichtlichen Weg gehen, und überprüfen lassen, ob die Planungen rechtens waren und ob es eine Zusage zum Verkauf gegeben habe. Das wollen seine Gemeinderatskollegen aber nicht, da sich das zu lange hinziehen würde. Duckart hatte noch einen anderen Vorschlag. Er brachte eine Verschwenkung des Bordsteins an der Gefahrenstelle ins Spiel, die dann über Gemeindeeigentum gehen würde. Platz genug, führte er an, sei an der Stelle. Damit seien die Eigentümerinnen der 3,5 Quadratmeter auch einverstanden, erklärte er.

Doch der Rat fand, dass der Aufwand, die Straße schon wieder aufzureißen und eine Verschwenkung zu bauen, die unter 20 000 Euro nicht zu haben wäre, zu aufwendig sei. In der Abstimmung darüber, wurde dieser Antrag abgelehnt. Schließlich machte Ratsmitglied Karl Klein den Vorschlag, dass die Eigentümerinnen um die dreieinhalb Quadratmeter enteignet werden. Er sagte: „Die Gemeinde ist hier klar der Verlierer, aber wir sollten in einem klaren Verfahren die Enteignung anstreben. Den Besitzerinnen wird kein Schaden zugefügt, sie bekommen sie auch bezahlt, aber alles, was in den vergangenen zehn Jahren gewesen ist, rechtlich prüfen zu lassen, bringt meiner Meinung nach nichts.“

In der folgenden Abstimmung waren elf Ratsmitglieder für das Enteignungsverfahren, keiner dagegen und drei enthielten sich.

In einem nächsten Schritt werden jetzt Schilder aufgestellt, dass der Gehweg an der Stelle ende, und am Streckenabschnitt soll eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Stundenkilometern eingeführt werden. Sollte die Enteignung rechtens sein und umgesetzt werden, wird anschließend der Bürgersteig durchgehend gepflastert und die Schilder verschwinden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort