Schafattacke: Hundebesitzer droht Gerichtsverfahren

Horath · Die Polizei hat den Besitzer der Hunde ermittelt, die Mitte Dezember in Horath eine Schafsherde angefallen hatten. Bei der Attacke auf die 39 Tiere rissen die Hunde zwei Mutterschafe, vier weitere verendeten später an den Verletzungen.

 Verletzte Schafe in Horath: Im Stall stehen Tiere, die von Hunden gebissen wurden. TV-Foto: Marion Maier

Verletzte Schafe in Horath: Im Stall stehen Tiere, die von Hunden gebissen wurden. TV-Foto: Marion Maier

Zwei Wochen nach der blutigen Attacke zweier freilaufender Jagdhunde auf eine Schafsherde in Horath hat die Polizei in Bernkastel-Kues den Besitzer aus dem Kreis Bernkastel-Wittlich der Tiere ermittelt. Die zwei Hunde hatten zwei Mutterschafe gerissen, vier weitere von den Tieren angefallene Schafe verendeten wenig später an den Verletzungen.

Zwei der insgesamt 39 Schafe werden noch vermisst. Drei Tiere stießen an Heiligabend wieder zur Herde und zwei weitere Schafe wurden bei einer Treibjagd am Harpelstein gefunden, wovon eines schwer verletzt ist. Zwei Muttertiere liegen mit gebrochenen Läufen im Stall des Schafshalters Steffens. "Die werden wir wahrscheinlich schlachten müssen", sagt Elisabeth Steffes. Den entstandenen Schaden beziffert sie auf rund 3000 Euro.

Schon einmal vor Gericht

Ulrich Schneider von der Polizeiinspektion Bernkastel-Kues, der sich neben der Polizeiinspektion in Morbach um den Fall kümmert, hatte einen Verdacht, als er die Fotos von den getöteten Hunden untersuchte.

Der Vergleich mit Bildern eines älteren, ähnlich gelagerten Falls brachte das Ergebnis, dass zumindest einer der beiden Hunde dem ermittelten Besitzer der beiden Jagdhunde gehört, die sich in Horath auf die Schafsherde gestürzt hatten. Der Besitzer der Hunde musste sich schon einmal wegen ähnlicher Vorfälle im Frühjahr vor Gericht wegen Wilderei und unsachgemäßer Tierhaltung verantworten. Freilaufende Hunde hatten im März in der Grafschaft Veldenz Hühner gerissen. Auch seien die Hunde in einem Jagdrevier gesichtet worden, als sie Wild hinterherhetzten. Später wurde auch gerissenes Wild entdeckt. Der Besitzer wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.

Um die Indizien aus Fotovergleich und Zeugenaussagen in hieb- und stichfeste Beweise umzuwandeln, müssen allerdings noch DNA-Tests vorgenommen werden. "Die würden dann den eindeutigen Beweis erbringen", sagt Schneider. Haar- und Blutproben müssten dafür allen Tieren des Besitzers entnommen werden - sowohl von den noch beim Besitzer lebenden Tieren als auch von den beiden getöteten Hunden, die von einem Jäger auf Anordnung des Ordnungsamtes Thalfang erschossen wurden.

Dem Hundebesitzer droht eine erneute Klage wegen seiner Hunde: wegen Sachbeschädigung und unsachgemäßer Haltung von Tieren. Beim DNA-Test werden Haut-, Haar-, Speichel- oder Blutproben auf ihren Eigentümer untersucht. Denn mit den organischen Proben kann das individuelle Genom (das Erbgut) bestimmt werden, das sich aus einer Kombination verschiedener Aminosäuren zur Doppelhelix zusammenfügt. Diese Doppelhelix ist bei jedem Lebewesen einzigartig kombiniert. Das heißt: Bei jedem Menschen, aber auch bei jedem Tier, ist dieser genetische Fingerabdruck einmalig. Somit kann mittels der DNA-Analyse zweifelsfrei bestimmt werden, ob Spurenreste einem bestimmten Menschen oder Tier zuzuordnen sind.

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