Schafe und Ziegen müssen gekennzeichnet werden

Bernkastel-Wittlich. (red) Schafe und Ziegen müssen gekennzeichnet sein. Dies gilt ohne Ausnahme für alle Tiere. Abhängig vom Geburtsdatum der Tiere sind unterschiedliche Kennzeichnungen möglich beziehungsweise zwingend vorgeschrieben.

Hierüber informiert der Fachbereich Veterinärdienste der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich alle Tierbesitzer. Die Ohrmarken sind beim Landeskontrollverband (LKV) in Bad Kreuznach, Telefon 0671/886020, erhältlich. Der LKV informiert auf seinen Internetseiten www.lkv.rlp.de ausführlich über Bestellmodalitäten und Preise. Wer Schafe und Ziegen hält, hat neben der ordnungsgemäßen Kennzeichnung der Tiere auch zu beachten, dass in der Datenbank für Schafe und Ziegen (HIT) jährlich die Stichtagsmeldungen vorzunehmen sind. Informationen sind auf den Internetseiten der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR) unter www.dlr.rlp.de erhältlich.

Weitere Fragen beantwortet auch Petra Becker vom Fachbereich Veterinärdienst der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Telefon 06571/142353, E-Mail: Petra.Becker@Bernkastel-Wittlich.de

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