Scherben bringen nicht immer Glück
Bernkastel-Kues · Im Kampfanzug der Bundeswehr erschien ein 20-Jähriger vor dem Amtsgericht Bernkastel-Kues. Der Soldat musste sich unter anderem wegen Zoffs mit seiner Ex-Freundin und deren neuem Freund verantworten. Vom Einbruchsverdacht wurde er freigesprochen.
Bernkastel-Kues. Gefährliche Körperverletzung, Einbruch, Unfallflucht: Es sind schwere Vorwürfe, denen sich der 20-Jährige ausgesetzt sieht, der vor dem Amtsgericht Bernkastel-Kues steht. Der Zeitsoldat erscheint im Kampfanzug der Bundeswehr. Ob er damit darauf aufmerksam machen will, dass er in geordneten Verhältnissen lebt? Darüber lässt sich nur spekulieren.
Er streitet ab, an einem Einbruch in einem Imbiss in Piesport beteiligt gewesen zu sein. Dort hatten vier Männer 700 Euro gestohlen. In dem Lokal waren zwei Getränkedosen gefunden worden, die sich nach Auskunft der Eigentümer vor der Tat dort nicht befanden. Auf ihnen wurden DNA-Spuren des Angeklagten gefunden. Zwei wegen dieser Tat bereits verurteilte Männer sagten als Zeugen aus, dass der Angeklagte nicht beteiligt gewesen sei. Sie hätten ihn noch nie gesehen.
Wie diese Spuren an die Dosen kamen und wie die in das Lokal gelangten, bleibe ein Rätsel, sagt Richter Oliver Emmer. Ihm bleibt nichts anderes übrig, als den Angeklagten in dieser Sache freizusprechen. Anders sieht es bei den Delikten wegen gefährlicher Körperverletzung aus.
Vorwurf 1: Der 20-Jährige soll beim diesjährigen Pfingstfest in Piesport ein gefülltes Glas in Richtung einer Gruppe geworfen, zu der seine Ex-Freundin und deren neuer Freund gehörten. Das Glas traf die junge Frau am Arm und hinterließ später eine Narbe. Das Gefäß sei ihm aus der Hand gefallen, nachdem ihn seine Ex geohrfeigt hatte, sagt der Angeklagte. Die Frau gibt an, sie habe gesehen, dass er geworfen habe.
Vorwurf 2: Beim Anglerfest in Piesport soll der Angeklagte erneut mit einem Glas geworfen haben, dessen Scherben den Freund seiner ehemaligen Freundin an Schläfe und Ohr verletzt haben. Vorher, das gibt das Opfer zu, habe er Bier in Richtung des Angeklagten geschüttet.
Richter, Schöffen, Verteidigerin und Staatsanwältin beraten sich. Das Ergebnis: Das Verfahren wegen des Wurfs auf die junge Frau könne eingestellt werden, weil es nicht so schwer wiege wie das andere Delikt und sich auch nicht auf das Strafmaß auswirke.
Der Angeklagte räumt anschließend ein, das Glas auf den jungen Mann geworfen zu haben. Und er gibt auch zu, unerlaubt den Unfallort verlassen zu haben, nachdem er in eine Böschung gefahren war und dabei einen Leitpfosten ramponiert hatte. Er habe Angst gehabt, seinen Führerschein zu verlieren. Den brauche er aber bei der Bundeswehr.
Er kommt mit einer Geldstrafe davon: 150 Tagessätze à 30 Euro. Macht insgesamt 4500 Euro. Viel Geld für einen jungen Mann, der nach eigenen Angaben 1200 Euro netto im Monat verdient, einen Kredit abzahlt und auch noch Schadenersatz wegen eines anderen Delikts leisten muss.
Den Führerschein darf er behalten. "Es sollte das letzte Mal gewesen sein, dass wir uns hier sehen", sagt Richter Emmer.
Daraus den Schluss zu ziehen, dass nächstes Mal mehr als eine Geldstrafe droht, ist nicht vermessen. Das Urteil ist rechtskräftig.