Schieflage beseitigen

Leben zwei Lesben eheähnlich zusammen, wird das Arbeitslosengeld II für eine der Frauen unabhängig von der Partnerin ermittelt. Leben eine Frau und ein Mann in gleichen Verhältnissen, werden Einkünfte gegenseitig angerechnet.

Solche Regelungen sind völlig unverständlich und widersprechen jeglichem Gerechtigkeitsempfinden. Wieso haben eheähnliche Gemeinschaften von Mann und Frau keine rechtlichen Vorteile, müssen aber die Nachteile einer Ehe-Gemeinschaft tragen? Es wird Zeit, dass die Gerichte mit dieser Schieflage aufräumen. m.maier@volksfreund.de

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