Schläge mit dem Kochlöffel: Mutter verurteilt

Wittlich · Unter Tränen hat eine junge Frau vor dem Amtsgericht Wittlich gestanden, ihre damals achtjährige Tochter geschlagen zu haben. Weil es ein einmaliger Vorgang war, verhängte der Richter nur die Mindeststrafe: sechs Monate auf Bewährung.

Würde jeder Klaps oder jeder Schlag, den ein Kind von seinen Eltern bekommt, ein juristisches Nachspiel haben, müssten die Gerichte auch nachts arbeiten. Doch es gibt Grenzen. Das merkt auch die 27-jährige Frau schnell, die sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Wittlicher Amtsgericht verantworten muss. Unter Tränen gibt sie zu, im August 2012 ihre damals achtjährige Tochter mit einem Kochlöffel malträtiert zu haben. Im Krankenhaus wurden mehrere schmerzhafte Hämatome am Gesäß des Mädchens diagnostiziert.

Dass die Verletzungen überhaupt bemerkt wurden, ist dem Kindsvater zu verdanken, der nicht mehr mit der Mutter zusammen ist. Er hatte die Hämatome gesehen, als seine Tochter wenige Tage nach der Tat bei ihm war, und brachte sie ins Krankenhaus.

Das Kind habe von der ersten Klasse an Probleme mit den Hausaufgaben gehabt, berichtet die Mutter. Es habe seine Unlust immer wieder verbal dokumentiert und dabei auch gelogen. Als die Tat geschah, sei das Verhalten sehr extrem gewesen. "Da ist mir die Sicherung durchgeknallt", sagt die Frau. Sie sei in die Küche gelaufen, habe den Kochlöffel geholt und mehrfach auf das Kind eingeschlagen.

"Das ist erschreckend", sagt Richter Hermann-Josef Weber mit Blick auf Fotos der Verletzungen. Ob sie denn wisse, dass Probleme auch anders gelöst werden könnten, fragt er. Natürlich wisse sie das, sagt die Frau weinend. Sie habe sich auch umgehend entschuldigt. "Meine Tochter hat sich auch in den Arm nehmen lassen", fügt sie an. Zu ihren Gunsten spricht die Aussage der Tochter vor dem Familiengericht. Danach waren es die ersten Schläge, die sie von ihrer Mutter bekam.

Im Zuge dieses Verfahrens kam die Frau auch mit dem Jugendamt in Berührung und nimmt seither die sozialpädagogische Familienhilfe in Anspruch. Ihr sei klar geworden, dass sie die Schuldige an dem Konflikt sei. "Ich war zu fordernd und zu streng. Ich habe einer Achtjährigen zu viel abverlangt", sagt sie.

Die Einsicht ist da, doch an einer Freiheitsstrafe führt kein Weg vorbei. Sechs Monate auf Bewährung fordert Oberamtsanwalt Thomas Grawemayer. "Der Sachverhalt ist eindeutig", sagt Verteidiger Thomas Oehlenschläger, legt das Strafmaß aber in die Hände von Richter Weber. Der verhängt die sechsmonatige Bewährungsstrafe. Seine Begründung: "Das ist eine erhebliche Straftat. Sie hat körperliche und seelische Schmerzen verursacht."

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