Schlappe für den BUND

HAHN. (iro) Die Flughafenbetreiber-Gesellschaft hat nach eigenen Angaben eine einstweilige Verfügung gegen den Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) erwirkt. Dem Verband werde untersagt, weiterhin zu behaupten, am Flughafen werde weiter gerodet.

Anfang Januar habe die BUND-Landesvorsitzende Heide Weidemann in einer Presseerklärung mitgeteilt, dass am Hahn erneut gerodet werde, heißt es in einer Mitteilung der Flughafen-Gesellschaft. Dagegen leitete das Unternehmen rechtliche Schritte ein. Jetzt untersagte das Landgericht nach Angaben der Hahn-Pressesprecherin Maria Horbert dem Verband, seine Behauptungen zu wiederholen. Die Gerichtsentscheidung sei noch nicht rechtskräftig. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung habe das Gericht ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro angedroht. Das betreffe auch Äußerungen, die den Eindruck erwecken, die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH wolle Waldstücke ohne die erforderliche behördliche Genehmigung roden lassen und habe bereits vor vier Jahren im großen Stil in den Gemarkungen Altlay und Würrich Bäume entfernt oder gekürzt. Laut Horbert steht eine Rodung der Waldflächen weder unmittelbar bevor, noch ist sie konkret geplant. Ihre Gesellschaft verhandele lediglich mit den genannten Gemeinden über den Kauf von Waldflächen. Der BUND wird nach Auskunft seiner Landesvorsitzenden die Formulierung, dass am Hahn gerodet werde, so lange nicht weiter benutzen, als dies nicht tatsächlich der Fall ist. Das Landgericht Mainz war gestern Nachmittag nicht erreichbar.

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