Schnee weg, Unmut bleibt

Der Schnee ist weg, aber die Diskussionen um seine Beseitigung halten an. Im Verbandsgemeinderat Wittlich-Land ging es um die Frage, wann Gemeinden ausnahmsweise für ihre Bürger den Schnee wegräumen können und ob dafür Geld verlangt werden kann.

 Ist den Bürgern das Räumen bei jeder Schneehöhe zuzumuten? Das war eine der Fragen, die im Verbandsgemeinderat aufgeworfen wurde. TV-Foto: Klaus Kimmling

Ist den Bürgern das Räumen bei jeder Schneehöhe zuzumuten? Das war eine der Fragen, die im Verbandsgemeinderat aufgeworfen wurde. TV-Foto: Klaus Kimmling

Altrich. In den schneereichen Tagen des Dezembers wurde viel darüber geschimpft, dass Gemeinden zu wenig räumen würden. Dabei müssen die Kommunen in der Regel nur vor ihren eigenen Gebäuden, auf öffentlichen Plätzen und an gefährlichen, vorher festgelegten Fahrbahnabschnitten aktiv werden.

Ansonsten haben sie meist ihre Räum- und Streupflicht per Satzung auf die Bürger übertragen. Das bedeutet, die Bürger müssen ihre Gehwege und die Hälfte der Fahrbahn vom Schnee befreien. Doch zu dieser Regelung gibt es Ausnahmen. An einem Schreiben der Verwaltung dazu entzündete sich in der Sitzung des VG-Rats Wittlich-Land eine längere Diskussion. Und das obwohl Bürgermeister Christoph Holkenbrink feststellte, dass die Räumpflicht Sache der Ortsgemeinden und nicht der Verbandsgemeinde sei. Letztere habe nur eine Rechtsauskunft gegeben.

Herbert Billen von der VG-Verwaltung hatte in dem Rundschreiben festgestellt, dass vielerorts die Gemeindearbeiter sogar dort räumen und streuen würden, wo sie nicht zuständig seien. Er warnte davor, dass eine Verpflichtung der Gemeinde entstünde, wenn sich dies mehrfach wiederhole. Die Bürger würden sich auf die Kommune verlassen. Ist dann einmal nicht geräumt, und es kommt zu einem Unfall, muss die Gemeinde laut Billen dafür haften.

Lediglich in außergewöhnlichen Situationen wie bei den Schneemassen am Wochenende Mitte Dezember könne die Ortsgemeinde den Winterdienst für die Bürger übernehmen, hieß es in dem Schreiben.

Angelika Brost von der SPD lobte, dass das Schreiben den Gemeinden Rechtssicherheit gebe. Sie hatte eigenen Angaben zufolge häufig die Auskunft bekommen, die Gemeinde dürfte den Winterdienst gar nicht für die Bürger übernehmen. Weiter fragte sie: "Muss die Verbandsgemeinde jeweils entscheiden, was eine außergewöhnliche Situation ist?"

Holkenbrink stellte klar: "Das entscheidet der Ortsbürgermeister selbst." Prinzipiell kann die Gemeinde die Bürger zur Kasse bitten, wenn sie den Winterdienst für diese übernimmt. Dies muss laut Holkenbrink allerdings in der entsprechenden Satzung festgelegt werden.

Klausener Ortschef ärgern Ansprüche der Bürger



Alois Meyer, Ortsbürgermeister von Klausen, kündigte nach der Sitzung an: "Ich will vorschlagen, dass wir für kommendes Jahr eine Umfrage starten, bei wem - allerdings gegen Kostenerstattung - geräumt werden soll." Der Ortschef ärgert sich über die Anspruchshaltung vieler Bürger, die Vieles wünschen, jedoch nichts zahlen wollen.

In eine andere Richtung denkt Franz-Josef Krumeich, CDU-Fraktionsvorsitzender im Rat und ehemaliger Ortschef von Niersbach. Er sagt: "Es kann nicht sein, dass die gesamte Räumpflicht den Bürgern übertragen wird, wenn es so wie im Dezember schneit. Das ist nicht leistbar." Er stellte die Mustersatzung, die die meisten Gemeinden übernommen haben, in Frage und plädiert für umweltfreundliches Split statt Salz. Bürgermeister Holkenbrink kündigte an, das Thema Räum- und Streupflicht in der nächsten Besprechung mit den Ortschefs aufzugreifen.

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