Prozess Schnelles Urteil – Geldstrafe für Exhibitionisten aus Hermeskeil

Wittlich · Ein 50-jähriger Mann aus Hermeskeil hat vor dem Amtsgericht Wittlich gestanden, seinen Unterkörper öffentlich gezeigt zu haben. Das Urteil war schnell gesprochen.

 Symbol Justiz Amtsgericht Landgericht Trier TV-Foto: Friedemann Vetter

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Foto: TV/Friedemann Vetter

Das Urteil war schnell gesprochen: Die Staatsanwaltschaft Trier hat einem 50-jährigen Mann aus Hermeskeil vorgeworfen, er habe im Sommer vergangenen Jahres eine Frau auf einem Feldweg bei Wittlich belästigt und seinen Penis vor ihr entblößt.

Dafür musste sich der Mann vor dem Amtsgericht Wittlich verantworten. Direkt nachdem die Vertreterin der Staatsanwaltschaft die Anklage vorgelesen hatte, gab der Angeklagte zu, exhibitionistisch gehandelt zu haben.

Es ist nicht das erste Mal, dass der Hermeskeiler damit auffällt. 2017 war er unbekleidet auf einem Rastplatz umhergelaufen.

Auf die Frage nach dem Warum erklärte sein Anwalt, dass es sich bei exhibitionistischen Handlungen um eine Krankheit handele. Seit etwa zwei Jahren leide er darunter. Zurzeit warte er auf einen Therapieplatz. Das Problem sei nur, dass nicht jeder Therapeut sich mit der Thematik auskenne und helfen könne.

„In solchen Momenten geht es mir nur darum, mich selbst darzustellen“, sagt er. Sex habe er nicht gewollt. Die Frau auf dem Feldweg sei nur zufällig Zeugin geworden, da es ihn in diesem Moment überkam. Als er sie verfolgte und bedrängte, ließ er erst von ihr ab, nachdem sie begann, mit dem Handy ein Video von ihm zu machen. Da er direkt geständig war, wurde vor Gericht darauf verzichtet, das Video anzuschauen.

Die Zeugin trat nicht vor Gericht auf. Sie muss mit einer Geldbuße rechnen.

Die Beweisaufnahme ist in diesem Fall schnell abgeschlossen. Da das Geständnis des Mannes glaubhaft ist und der Exhibitionismus als Krankheit gilt, kommt ihm dies zu Gute. Zwar habe er ein psychisches Problem, er sei aber voll schuldfähig, sagt die Vertretung der Staatsanwaltschaft. Auch dass er sich um eine Therapie gekümmert hat und bisher noch nicht straffällig geworden war, sei positiv für ihn auszulegen.

Das Urteil: 30 Tagessätze zu je 25 Euro und die Verfahrenskosten muss er zahlen.

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