Schornsteinlösung: Behörde lässt alles offen

Der 60 Meter hohe Schornstein für die Klärschlamm-Trocknungsanlage sorgt in Platten für Unmut. Die Genehmigungsbehörde untersucht weiter, ob er gebaut werden darf und kündigt maximal drei Monate Prüfzeit an.

Platten. Für Plattens Ortsbürgermeister Alfons Kuhnen war vorige Woche klar, wohin die Reise der Klärschlamm-Trocknungsanlage in Platten geht (der TV berichtete). Die Betreiberfirma, die Westpfälzische Ver- und Entsorgung (WVE) GmbH, hatte innerhalb der von der Genehmigungsbehörde gesetzten Frist einen 60 Meter hohen Kamin als mögliche Lösung für die Geruchsprobleme der Anlage vorgeschlagen. Diese hält Kuhnen für chancenlos und hofft deshalb auf das baldige Ende der Anlage.

Der Ortsbürgermeister ist der Meinung, der Bebauungsplan für das Lager- und Silagegebiet müsse für den Schornsteinbau geändert werden. Dazu hat der Gemeinderat bereits Nein gesagt. Und ohne Schornstein gibt es keine Klärschlamm-Trocknungsanlage mehr. Denn die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord, die derzeit prüft, ob sie die Genehmigung für die Anlage zurücknimmt, hatte im Rahmen dieser Prüfung eine Lösung für die Geruchsprobleme gefordert.

Klärschlammanlage steht weiter still



Vorige Woche war der Bebauungsplan für die SGD kein Thema. Ihre Sprecherin Sandra Hansen-Spurzem hatte in einer Pressemitteilung lediglich ausgeführt, dass die Behörde sorgfältig kontrollieren werde, ob der vorgeschlagene Schornstein den Bestimmungen für Abluft entspreche. Auf TV-Nachfrage sagt Hansen-Spurzem nun, dass die Fragen rund um den Bebauungsplan zunächst geklärt werden müssten. Wegen der Höhe des Schornsteins müsse für dessen Bau zumindest eine Befreiung von den Festsetzungen des Plans erfolgen, eventuell auch eine Planänderung. Auch dies müsse geprüft werden.

Die Ortsgemeinde könne erst dann eine Entscheidung treffen, wenn ihr die vollständigen Planunterlagen vorlägen, sagt Hansen-Spurzem. Generell hat laut SGD Nord jeder Antragsteller ein Recht darauf, dass über seinen Antrag sorgfältig und in angemessener Zeit entschieden wird. Deshalb könne grundsätzlich vorab nichts über die Erfolgsaussichten gesagt werden, heißt es.

Und wie lange dauert eine "angemessene Prüfungszeit"? Hansen-Spurzem: "Das Gesetz sieht vor, dass ein immissionsschutzrechtliches Verfahren innerhalb von drei Monaten ab dem Vorliegen vollständiger Unterlagen abgeschlossen wird." Die WVE habe bislang ein Vorab-Exemplar des Genehmigungsantrags eingereicht.

Michael Krauß von der Betreiberfirma WVE sagt: "Es fehlen lediglich noch die etwa ein Dutzend Mehrfachexemplare zur Prüfung in den verschiedenen Abteilungen." Das Unternehmen hat die Klärschlamm-Trocknungsanlage derzeit stillgelegt, um laut eigener Aussage die Bürger zu schonen.

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