Schranke billiger als Poller

Kann das Kapitel Verkehrsregelung in der Traben-Trarbacher Brückenstraße bald endgültig abgeschlossen werden? Am Dienstag kommender Woche ist das Thema erneut im Stadtrat. Auf dem Tisch liegen die Kostenermittlungen für zwei Anlagen, die eine beschränkte Nutzung gegen Zahlung einer Gebühr zulassen.

 Autos ja, aber nur mit Karte: In der Brückenstraße werden vermutlich Schranken montiert. Der Stadtrat diskutiert am Dienstag erneut über das Thema. TV-Foto: Archiv/Winfried Simon

Autos ja, aber nur mit Karte: In der Brückenstraße werden vermutlich Schranken montiert. Der Stadtrat diskutiert am Dienstag erneut über das Thema. TV-Foto: Archiv/Winfried Simon

Traben-Trarbach. (sim) Im Februar 2007 beschloss der Stadtrat, dass die Brückenstraße nicht als Fußgängerzone ausgewiesen wird und Autos und Mopeds weiterhin durch die kleine Geschäftsstraße fahren dürfen. Dieser Entscheidung war eine lange Debatte vorausgegangen, auch in einem TV-Forum mit 120 Zuhörern wurden Argumente pro und contra Fußgängerzone ausgetauscht. Der Beschluss vom Februar 2007 sah ferner vor, dass die Verkehrsteilnehmer, ähnlich wie in einem Parkhaus, vor der Einfahrt in die Straße eine Parkkarte an einem Automaten ziehen und diese bei der Ausfahrt entwerten müssen. Dadurch soll verhindert werden, dass Auto- und Mopedfahrer die Brückenstraße als Durchfahrtsstraße benutzen. Stadtbürgermeisterin Heide Pönnighaus sagte damals: "Damit wollen wir erreichen, dass die Juxfahrten durch die Brückenstraße aufhören."Die SPD-Fraktion hatte sich stets dafür ausgesprochen, die Brückenstraße während der Touristen-Saison als autofreie Fußgängerzone auszuweisen. Die Straße müsse von Einheimischen und Gästen als "kleine Flaniermeile" genutzt werden können, so das wichtigste Argument. Die Straße sollte von Ostern bis einschließlich 1. November an allen Tagen von 11 bis 18 Uhr für den Verkehr gesperrt werden. Eine solche Regelung könne mit absenkbaren Pollern gewährleistet werden. In einer Stadtratssitzung im Mai 2007 kritisierte die SPD ferner die "Schrankenlösung" als zu teuer. Die VG-Verwaltung wurde beauftragt, die Kosten für eine "Schranken- und eine Pollerlösung" zu ermitteln. Inzwischen liegen die Zahlen vor. Demnach würde eine Schrankenanlage rund 53 000 Euro, ein Polleranlage 78 500 Euro kosten. Die Verwaltung hat ferner ein Finanzierungsmodell, bezogen auf die günstigere Schrankenlösung, errechnet. Abzüglich der Parkplätze, die für Sondernutzungen reserviert sind, verbleiben zehn gebührenpflichtige Parkplätze. Eine Kostendeckung sei gegeben, wenn jeder dieser Parkplätze Gebühren in Höhe von 2,90 Euro pro Tag einbringt.

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