Schüsse in der Nacht - Familiendrama vor Gericht

Wittlich-Land/Trier · Er soll mit einem Hammer in die Wohnung seiner Ex-Frau eingedrungen sein, habe Todesdrohungen geschrien, seine Töchter in Angst versetzt und den Partner seiner Ex-Frau angeschossen haben: Deshalb steht ein 59-Jähriger aus Wittlich-Land wegen versuchten Totschlags vor Gericht.

Wittlich-Land/Trier. Drama in einer Sonntagnacht im Juni. Ein Mann greift zum Hammer, schlägt die Glasscheibe einer Wohnungstür im zweiten Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses ein und verschafft sich gewaltsam Zutritt. Die Wohnung ist die seiner Ex-Frau. Der Mann ist eine Etage tiefer zu Hause. Er wohnt im ersten Obergeschoss desselben Hauses wie seine frühere Partnerin.
Nachdem der 59-Jährige per Hammer in ihre Wohnung eingebrochen ist, schreit er, er wolle seine frühere Frau, deren neuen Lebensgefährten und dann sich selbst umbringen.
Das alles hören seine beiden Töchter, die allein in der Wohnung sind. Sie verbarrikadieren sich aus Angst im Badezimmer. Ihr Vater schlägt gegen die Tür und verschafft sich auch Zutritt ins Bad.
Eine der Töchter kann ihn überreden, ihr den Hammer zu geben und aus der Wohnung zu verschwinden. Schon da soll der Mann eine Waffe bei sich gehabt haben.
So könnte der Auftakt eines Beziehungsdramas gewesen sein, wenn die Anklage recht hat. Demnach ist der nächtliche Schrecken aber noch nicht vorbei. Während die Töchter wegen der Aggressivität ihres Vaters und seiner Todesdrohungen gegen ihre Mutter und dessen Freund aus dem Haus flüchten und bei Nachbarn Hilfe suchen, kehren die Mutter und ihr Lebensgefährte nach Hause zurück.
Der Angeklagte soll ihnen sozusagen aufgelauert haben. Er soll erst unvermittelt die Wohnungstür aufgerissen haben, dann sofort in Tötungsabsicht mit einem Gas-Trommelrevolver in Richtung des Partners seiner Ex-Frau geschossen haben. Als der Bedrohte sich wegdrehte, um zu flüchten, habe der 59-Jährige auf den Hinterkopf des Mannes geschossen, der davon im Gesicht und am Kopf verletzt wurde. Dennoch konnte er noch die Treppe hinab flüchten, wobei der Angeklagte weiterhin auf ihn geschossen habe. Das mutmaßliche Opfer wurde ins Krankenhaus gebracht, aber nicht lebensgefährlich verletzt. Kurz nach der Tat hieß es, der Angeklagte sei betrunken gewesen. Auch habe er anschließend versucht, sich mit derselben Waffe umzubringen, wobei er sich im Gesicht verletzte (der TV berichtete).
Seit der Tatnacht sitzt er in Untersuchungshaft. Bislang ist er strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten. Laut Ines Ritter, Richterin am Landgericht Trier und für Pressearbeit verantwortlich, bestreitet der Angeklagte die Vorwürfe, die ihm zur Last gelegt werden.
Der erste Termin im Strafverfahren wegen versuchten Totschlags vor der ersten Schwurgerichtskammer beim Landgericht Trier ist am Dienstag, 3. Dezember, 10 Uhr, gefolgt von einem weiteren am Freitag, 6. Dezember, 10 Uhr. Weiterhin sind voraussichtliche Fortsetzungstermine am 13. Dezember und 3. Januar angesetzt.

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