Schutz für Mosel-Steillagen-Riesling

Der Begriff "Mosel-Riesling-Steillage" muss gesetzlich verankert werden. Das fordert der Präsident des Weinbauverbandes Mosel, Adolf Schmitt. Beim Zukunftskongress Steillagenweinbau gestern in Bernkastel-Kues nannte Schmitt die Kriterien, die mit diesem Begriff verankert werden müssten.

 Riesling-Steillage bei Ürzig: Weine, die dort wachsen, sind unvergleichlich. Foto: Deutsches Weininstitut

Riesling-Steillage bei Ürzig: Weine, die dort wachsen, sind unvergleichlich. Foto: Deutsches Weininstitut

Bernkastel-Kues. Noch gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätskriterien für den auf dem Etikett angegebenen Begriff Steillage. Das muss sich nach Ansicht des Weinbauverbandes Mosel ändern, um die höhere Wertigkeit der Steillagen-Rieslingweine der Mosel glaubwürdig zu vermitteln. Adolf Schmitt, erster Sprecher der Moselwinzer, stellte gestern ein vom Verband entwickeltes Vermarktungskonzept vor. Demnach soll es drei Kategorien geben: Mosel-Steillagen-Riesling mit verpflichtender Angabe der Einzellage, Mosel-Steillagen-Riesling als Ortswein und Mosel-Steillagen-Riesling als Marke ohne Orts- oder Lagenangabe. Je enger beziehungsweise eindeutiger die Bezeichnung, desto höher müssten, so Schmitt, die Qualitätskriterien sein. Grundbedingung: Es muss sich stets um 100 Prozent Riesling handeln. Ein Mosel-Steillagen-Riesling ohne weitere Angabe müsse mindestens drei Punkte bei der Qualitätswein-Prüfung erhalten, anzustreben sei für diese Weine ein Hektarhöchstertrag von 105 Hektoliter/Hektar. Ferner müsse bei der Fasswein-Vermarktung ein Abnahmevertrag mit der Kellerei bestehen.

Beim Mosel-Steillagen-Riesling als Ortswein (zum Beispiel Trittenheimer Mosel-Steillagen-Riesling) sollen die gleichen Bedingungen gelten. Strengere Kriterien legt der Verband bei Riesling-Steillagenweinen mit Einzellagenbezeichnung (zum Beispiel Trittenheimer Apotheke Mosel-Steillagen-Riesling) an. Das gilt sowohl für die Mindestpunktzahl bei der Weinprüfung (mindestens 3,5) und bei den Hektarhöchsterträgen (gedacht ist an 80 Hektoliter/Hektar).

Adolf Schmitt: "Der bisherige Begriff Steillagenwein muss abgeschafft werden. Wir brauchen eine qualitätsorientierte Einzel-Lagenkultur." Schmitt stellte erfreut fest, dass der Rebflächenrückgang an der Mosel gestoppt sei. Aktuell werden 8980 Hektar Weinberge an der Mosel bewirtschaftet, 1992 waren es noch 12 780 Hektar.

Thema des Kongresses war auch die neue EU-Weinmarktordnung. Friedhelm Leimbrock vom Weinbauministerium wies darauf hin, dass wegen der Abschaffung der EU-Destillationsmaßnahmen nun die einzelnen Staaten über die frei werdenden Finanzmittel verfügen könnten. Für die nächsten fünf Jahre kann Rheinland-Pfalz mit rund 100 Millionen Euro aus dem nationalen Finanzrahmen rechnen. Das Geld soll vor allem für Absatzförderung, Umstrukturierungsmaßnahmen und Investitionen in die Weinbereitung verwendet werden.

Meinung

Einzigartige Herkunft

Die besten Moselweine wachsen in den Steillagen. Nicht umsonst spricht man von Weinbergen und nicht von Weinebenen. Diese Lagen prägen das Bild unserer Kulturlandschaft. Zum Glück ist der Rückgang der Steillagen-Flächen gestoppt. Ja, es gibt sogar einzelne idealistische Winzer, die brachliegende Steillagen wieder rekultivieren. Leider ist die besondere Wertigkeit dieser Weinberge bei vielen Weinkonsumenten noch nicht angekommen. Die Herkunft dieser einzigartigen Weine muss daher viel stärker in den Vordergrund gerückt werden. w.simon@volksfreund.de

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